Österreich

Neusiedler See-Sperre ist laut Jurist unzulässig

Die Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See sind laut Verfassungsrechtler unzulässig. Kritik kommt auch von der DAÖ.

Heute Redaktion
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Die Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See aufgrund des Coronavirus schlagen hohe Wellen ("Heute" hat berichtet). Seit Donnerstag dürfen nur noch Menschen mit Wohnung im Umkreis von 15 Kilometern, Besitzer von Seehütten und Fischer die Bäder betreten. Verfassungsrechtler schlagen wegen dieser Verordnung jetzt Alarm.

"Hat mit Gesundheitsschutz nichts zu tun"

Weil sich viele Österreicher ans "Meer der Wiener" flüchteten und es dort zu Menschenmassen kam, wird der Zutritt zu den Seebädern am Neusiedler See in der Coronavirus-Krise beschränkt. Seit Donnerstag gilt eine neue Verordnung: Einheimische ok, Anreisende tabu!

Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Zutrittsbeschränkungen jedoch für unzulässig. Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag gegenüber der APA. Er schlägt vor, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren.

Kritik kommt auch von DAÖ-Burgenland Landessprecher Herbert Adelmann. Die Bannmeile für den Neusiedler See sei ein schlechter Witz und "mindestens so sinnbefreit ist, wie die Schließung der Bundesgärten". Er stellt sich die Frage, ob die Zutrittsbeschränkungen auch für Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) gelten würden, der in Oberwart und somit nicht innerhalb der 15-Kilometer-Zone wohnt - "oder genießt er wie so oft Sonderrechte und wird sich hier selber eine VIP-Ausnahmegenehmigung erteilen?".