Coronavirus

"Nicht verwirren" – Ärzte boykottieren neue Corona-Rege

Laut Gesundheitsministerium gilt die telefonische Krankmeldung ab August nur für Covid-19-Erkrankte – doch die Ärztekammer sieht das anders.

Die telefonische Krankmeldung wurde im August wieder eingeführt – aber nur für Corona?
Die telefonische Krankmeldung wurde im August wieder eingeführt – aber nur für Corona?
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Seit 1. August gelten in Österreich neue Corona-Regeln! Infizierte ohne Symptome dürfen ab sofort das Haus verlassen, sofern sie durchgehend FFP2-Maske tragen. Gleichzeitig wurde die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt: Menschen aus Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln bzw. von der Arbeit freigestellt werden. Und auch die telefonische Krankschreibung wurde wieder eingeführt. Wer sich krank fühlt, erhält mit einem Telefonat beim Hausarzt seine Krankschreibung.

Doch das Gesundheitsministerium hatte am Sonntag mit einer Nachricht aufhorchen lassen: die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gelte nur für Covid-19-Erkrankte – und nicht etwa für andere Krankheiten! Nun sorgt ein Vorstoß der Österreichischen Ärztekammer aber für Aufregung, denn laut einer aktuellen Aussendung sei die telefonische Krankmeldung weiter uneingeschränkt durchführbar. Eine Anfrage von "Heute", was nun wirklich gilt, blieb bis jetzt unbeantwortet.

"Bei allen Krankheiten möglich"

"Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Wien ist die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Und auch in den übrigen Bundesländern obliegt darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt", kommentierte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, die aktuellen Diskussionen rund um die telefonische Krankmeldung.

Und weiter: "Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist. Sicher wird es aber auch weiterhin notwendig sein, gegebenenfalls eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen. Patienten sollten sich daher auf keinen Fall "verwirren" lassen. Ärzte seien mit der telefonischen Krankmeldung "selbstverständlich jederzeit äußerst verantwortungsbewusst umgegangen – schließlich kennen sie ja ihre Patienten auch am besten".

FFP2-Pflicht in Ordinationen

Die Ärztinnen und Ärzte würden jedenfalls auch weiterhin sehr verantwortungsvoll handeln, stellte die Ärztekammer klar. "Um mögliche Ansteckungen zu vermeiden und eine Krankheitsausbreitung zu verhindern, ist die telefonische Krankmeldung eine hervorragende Maßnahme", sagt Wutscher.

Wutscher verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass in den Ordinationen nach wie vor FFP2-Maskenpflicht besteht und sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch telefonisch in den Ordinationen anmelden sollten. "Das sind ebenfalls zwei Kernelemente, wie wir die Arztpraxen in Österreich sicher halten können", so Wutscher.

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