Werkzeug verschollen

Nie begangener Diebstahl kostete Arbeiter 1.500 Euro

Nachdem auf einer Baustelle Werkzeug verloren gegangen war, bezichtigte der Chef seinen Angestellten des Diebstahls und zog ihm den Wert vom Lohn ab.

Niederösterreich Heute
Nie begangener Diebstahl kostete Arbeiter 1.500 Euro
Der Mann hatte für einen Betrieb aus dem Bezirk Wiener Neustadt gearbeitet.
Getty Images

Richtig unfair behandelt wurde jetzt ein junger Arbeiter in Niederösterreich: Der 31-Jährige war bei einem Elektroinstallations-Unternehmen im Bezirk Wiener Neustadt angestellt, rund ein halbes Jahr lang fuhr er mit seinen Kollegen von Baustelle zu Baustelle.

Und auf einer dieser Baustellen ging eines Tages ein Werkzeug im Wert von 1.500 Euro verloren, trotz akribischer Suche konnte es nicht mehr gefunden werden. Der Firmenchef beschuldigte den 31-Jährigen, das Gerät gestohlen zu haben. Beweise hatte er dafür keine.

1.500 Euro abgezogen

Trotz aller Beteuerungen des Angestellten, mit dem verschollenen Werkzeug nicht einmal gearbeitet zu haben, blieb der Chef knallhart – und zog dem Arbeiter einfach den Wert, also 1.500 Euro, vom nächsten Lohn ab.

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    Der Mann war als Arbeiter bei einem Elektriker angestellt gewesen.
    Der Mann war als Arbeiter bei einem Elektriker angestellt gewesen.
    Getty Images

    Der 31-Jährige war verzweifelt, als das Dienstverhältnis schließlich beendet wurde, wandte er sich an die Arbeiterkammer und klagte den Experten sein Leid. Deren Tipp: Der Mann solle den Betrieb schriftlich auffordern, den Betrag zurückzuzahlen.

    Nach langem Tauziehen, sagte der Firmenchef die Rückzahlung dann zu, doch der Betrag landete nie am Konto des geschassten Angestellten.

    Erst der Weg vor Gericht brachte dem Mann seine vom Lohn einbehaltenen 1.500 Euro retour.
    Markus Wieser
    AK Niederösterreich-Präsident

    Nicht zuständig

    "Erst der Weg vor Gericht brachte dem Mann seine vom Lohn einbehaltenen 1.500 Euro retour", schildert AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser den Fall. Denn: Der Richter entschied, dass der 31-Jährige gar nicht für die Werkzeuge zuständig war, eigentlich wäre der Vorarbeiter dafür verantwortlich gewesen. Dem 31-Jährigen als einfachem "Hackler" hätte man das verschollene Werkzeug also nicht verrechnen dürfen. Nach dem Richterspruch zahlte der Elektriker schließlich.

    red
    Akt.