Niederösterreich
Niederösterreich sperrt auf – Wirbel um Selbsttests
Mit den Öffnungen am 19. Mai sind auch einige Auflagen für Kunden verbunden. Für den Besuch eines Lokals braucht man einen negativen Test.
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab morgen Mittwoch, rücken die sogenannten 3G - sie stehen für: getestet, genesen oder geimpft (Anm.: 22 Tage nach Erstimpfung) - als Eintrittsschlüssel für Gastronomie oder Hotellerie in den Mittelpunkt.
Aufregung herrschte unter Gastronomen wegen kurzfristig angekündigter Selbsttests, die neben den Teststraßen mit den Antigen-Tests als Eintritt zählen.
So funktioniert Selbsttest
Notruf NÖ richtete unter www.selbsttestung.at eine eigene Plattform ein. Sie ermöglicht zertifizierte Selbsttests mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Benötigt wird dafür ein Testkit, wie es in den Apotheken in begrenzter Stückzahl gratis erhältlich ist.
Nach der Verifizierung und Datenerfassung auf der Plattform erhalten Testwillige einen Nummerncode per SMS aufs Handy. Dieser muss auf die Vorderseite des jeweils verwendeten Selbsttests geschrieben werden. Online eingereicht werden müssen im Anschluss zwei Fotos: eines, das den ausgewerteten und negativen Test zeigt und eines, auf dem das Ergebnisfeld entwertet wurde - etwa mit einem permanenten Marker. "Binnen kürzester Zeit", so Impfkoordinator Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer von Notruf Niederösterreich, erhalten die Nutzer im Anschluss einen Link per SMS, der zu einem vorzeigbaren Zertifikat mit QR-Code führt.
So lange gelten Tests
Der Selbsttest mit digitaler Erfassung ist 24 Stunden gültig, ein Antigen-Test 48 Stunden, PCR-Tests gelten 72 Stunden.
Seitens der Wirtschaftskammer NÖ kam am Nachmittag eine Aussendung: Die "Abholung der kostenlosen Corona-Selbsttests für Ihren Betrieb ist ab morgen, 19. Mai, ab 13 Uhr möglich!"
"Wußte von nichts"
Einige Wirte – etwa in St. Pölten – beklagten, dass sie zu spät informiert wurden. Auch die Meldung, dass nur 20 Tests für Wirte pro Woche zur Verfügung stehen sollen, sorgte für Verwirrung. "Ich wusste bis dato von nichts, lasse mich jetzt von einer Juristin beraten, fahre gerade extra nach Wien", so ein St. Pöltner Gastronom verärgert. Seit Tagen bereitet er bereits das Lokal samt Schanigarten vor, um für die Wiedereröffnung gerüstet zu sein.
Aufregung auch beim Wildpark Ernstbrunn (Bezirk Korneuburg): Dieser gilt ab Mittwoch als eine Freizeiteinrichtung mit der "3G"-Regelung. "Wenn am Sonntag 2.000 bis 3.000 Leute kommen, dürfen wahrscheinlich Hunderte nicht hinein", befürchtet ein regelmäßiger Besucher des Wildparks. Prinzipiell gilt in Tierparks ab Mittwoch die "3G"-Regel.