Österreich

Nierenschläge bei Demo in Wien waren rechtswidrig

Heute Redaktion
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Jener Klimaaktivist, dem im Zuge einer Demonstration mehrere Schläge in die Rippen versetzt wurden, bekam vor Gericht Recht. Die Amtshandlung war in Teilen rechtswidrig.

Das Landesverwaltungsgericht in Wien hat entschieden: Die Amtshandlung, bei der Ende Mai einem Demonstranten mehrere Nierenschläge versetzt wurden, war in Teilen rechtswidrig. Vor allem dem Hauptkritikpunkt des Mannes folgte das Gericht. Wie dessen Anwältin Alexia Stuefer der APA sagte, sei ihr Mandant "erniedrigt und in seiner Würde verletzt" worden.

Das Gericht urteilte zudem, dass die vier involvierten Beamten den Vorfall tatsachenwidrig dokumentierten. Für Stuefer ist es nicht nachvollziehbar, dass in diese Richtung nicht weiter ermittelt wird.

Menschenwürde verletzt

Ihr Mandant hatte angegeben, dass im von Beamten ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle und mehrere Schläge in den Genitalbereich versetzt wurden. Als die Beamten versuchten dem Demonstranten Handschellen anzulegen, habe ein Beamter mehrmals in die Nierengegend des am Boden Fixierten geschlagen.

Im Urteil, das bereits am 7. Jänner erging, hält das Gericht fest, dass damit eine "die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Missachtung des Betroffenen als Person" einherging. Insgesamt erlitt der Beschwerdeführer neun Schläge in die empfindliche Nierengegend. Weil für diese exzessive Gewaltanwendung keine angemessene Erklärung der belangten Behörde, der Polizei, erfolgte, läge hier ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung nach der Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor.

Abgewiesen hingegen wurde die Beschwerde, wonach dem Demonstranten die Faust in die Kehle gedrückt worden sei. Der Beschwerdeführer habe dafür keine ausreichenden Belege geliefert.

Beamten dokumentierten falsch

Bezüglich der falschen Dokumentation stellte das Gericht fest, dass die Beamten ein "gänzlich anderes Bild vom tatsächlichen Ablauf des Geschehens" festgehalten hatten. Sie hatten ihr Vorgehen damit gerechtfertigt, dass sich der Aktivist gewunden und um sich getreten habe. Auf den Videos der Amtshandlung war zu sehen, dass das nicht stimmt.

Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Gericht eine Amtshandlung der Wiener Polizei für (teilweise) rechtswidrig erklärte. Mitte Dezember wurde entschieden, dass es nicht rechtens war, den Kopf eines Aktivisten unter ein Polizeiauto zu legen. Auch der "Rapid-Kessel" beim Wiener Derby im Dezember 2018, hätte nicht in der abgehaltenen Form stattfinden dürfen.

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