Eigentlich soll die Zeit im Gefängnis auch zur Reflexion dienen, Häftlinge sollen am Ende ihres Strafvollzugs geläutert sein. Nicht viel von diesem Konzept hielt jetzt aber ein 54-Jähriger.
Der Mann, der derzeit eine Haftstrafe absitzt, durfte in den lockeren Strafvollzug. Sprich: Dem 54-Jährigen wurden Freigänge erlaubt.
Diese nutzte der Kriminelle aber nicht für Besuche bei der Familie oder bei Freunden, sondern für weitere Straftaten. Zwei Mal soll der Mann im Stadtgebiet von Klosterneuburg (Bezirk Tulln) in Gewerbeobjekte eingebrochen sein. Umfangreiche Polizeiarbeit brachte die Exekutive schließlich auf die Spur des 54-Jährigen.
"Bei den durchgeführten Einvernahmen zeigte sich der 54-Jährige geständig. Von Seiten der Justiz wurde der lockere Strafvollzug umgehend beendet, der Mann befindet sich nach wie vor in Haft. Er wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt", berichtet die Landespolizeidirektion Niederösterreich.