Es war DIE innenpolitische Nachricht am Montag. Die WKStA will gegen FPÖ-Chef Norbert Hofer ermitteln. Geht es nach seiner Partei, wird sie das dürfen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen FPÖ-Chef Norbert Hofer ermitteln. Zuvor muss der Nationalrat jedoch per Mehrheitsbeschluss seine parlamentarische Immunität aufheben. Die FPÖ will dafür stimmen, wie sie am Dienstag bekanntgab.
Parteichef ausgeliefert
Das entspricht laut FPÖ der Entscheidungspraxis, weil Hofer im betreffenden Zeitraum Minister und nicht Abgeordneter war – macht aber dennoch ein komisches Bild. Die FPÖ will ihren eigenen Parteichef an die Ermittlungsbehörden ausliefern.
Gegen Hofer, der gleichzeitig auch Dritter Nationalratspräsident ist, steht der Verdacht der illegalen Geschenkannahme im Raum. Es geht dabei um den Fall einer Asfinag-Bestellung durch Hofer, der damals Verkehrsminister war.
Erst durch die Aufhebung der parlamentarischen Immunität durch den Nationalrat kann gegen Hofer ermittelt werden. Ob dafür tatsächlich eine Mehrheit zustande kommt, wird sich noch zeigen. Die anderen Parteien haben noch nicht durchblicken lassen, wie sie abstimmen werden.
Spenden, dann Posten
Wie lauten die Vorwürfe? Der Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz spendete in den Jahren 2017 und 2018 zweimal jeweils 10.000 Euro an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion". Im März 2018 wurde Stieglitz dann von Hofer in den Asfinag-Aufsichtsrat gesetzt. Die Behörden vermuten, dass das kein Zufall war.
Der Verein "Austria in Motion" ist im Zuge der Ibiza-Ermittlungen bekannt geworden. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Strache glaubt die WKStA, dass er nur gegründet wurde, um Spenden für die FPÖ zu lukrieren.
Hofer weist Vorwürfe zurück
Norbert Hofer weist die Vorwürfe zurück: "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Ich habe bei der Bestellung von Aufsichtsräten stets nach Kriterien der Eignung der Personen gehandelt. Zudem wusste ich zum Zeitpunkt der Ernennung nicht, dass Dr. Stieglitz eine Geldspende an einen Verein getätigt hat", sagt er.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.