Prozess wegen Wiederbetätigung

46-Jähriger hatte Hakenkreuz-Fahne in Wohnung hängen

Nach Ermittlungen im Innviertel wurde ein Mann wegen nationalsozialistischer Propaganda und weiterer Delikte angezeigt. Bald steht er vor Gericht.
Oberösterreich Heute
02.12.2025, 16:07
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Die Kriminalbeamten aus dem Bezirk Ried im Innkreis haben gemeinsam mit Kollegen aus Grieskirchen und Schärding einen 46-jährigen Mann ausgeforscht. Ihm konnten mehrere strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ordnete daraufhin eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurden zahlreiche einschlägige Gegenstände sichergestellt. Darunter waren nationalsozialistische Fahnen, Bekleidung mit rechtsextremen Aufdrucken und Tonträger von rechtsextremen Musikgruppen.

Auf den beschlagnahmten Datenträgern fanden die Ermittler viele Bilder, Videos und Chatverläufe. Diese zeigten eindeutig nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen, die das NS-Regime verherrlichten oder den Holocaust verharmlosten.

Der Mann hatte seine Wohnung mit entsprechenden Symbolen dekoriert, unter anderem mit einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit Schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz. Vor diesen Fahnen machte er Handyfotos und Videos von sich selbst, die er dann über soziale Netzwerke und WhatsApp weiterverbreitete.

Video: Mit Schlagring posiert

So konnten 21 Personen identifiziert werden, an die der Beschuldigte tatrelevante Bilder und Videos geschickt hatte. Bei der Auswertung der IT fanden die Beamten außerdem einen Clip, in dem der Mann in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und dabei einschlägige nationalsozialistische Parolen äußerte. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Verstöße gegen das Waffengesetz und das Suchtmittelgesetz festgestellt.

Bei seiner Einvernahme zeigte sich der 46-Jährige grundsätzlich geständig, versuchte aber vor allem die Handlungen nach dem Verbotsgesetz herunterzuspielen und einzelne Sachverhalte zu verharmlosen. Er wurde auf freiem Fuß angezeigt. Die Verhandlung findet im Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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