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ÖBB müssen nicht für gestohlene Koffer zahlen

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Selbst wenn einem vom Schaffner aufgetragen wurde, sein Gepäck in einem selbst nicht einsehbaren Regal zu verstauen, haftet die ÖBB nicht für den Koffer. Kunden schauen beim Diebstahl durch die Finger.

Mai 2013: Eine Frau fährt von Budapest nach Salzburg. Im ÖBB-Railjet hat sie eine große Reisetasche dabei, die sie neben sich auf den Sitz stellt. Da die Tasche für das Regal über ihrem Sitz zu groß ist, sagt ihr der Schaffner, sie solle die Tasche in einem Gepäckregal am Ende des Waggons deponieren.

Gestohlen

Das Gepäckregal war vom Sitzplatz der Frau nicht einsehbar, ihre Tasche wurde gestohlen. Die Frau klagte daraufhin auf Schadenersatz, ihrer Meinung nach habe die ÖBB durch die Anweisung des Schaffners eine Verwahrungspflicht übernommen. Die Bahn sei für das "Gepäckabteil" verantwortlich.

Klage abgewiesen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah dies jedoch anders. Das offene Gepäckregal stelle kein "Abteil" dar, für das die ÖBB verantwortlich sei. Die Anweisung des Schaffners stelle auch keine Übernahme der Verwahrungspflicht dar, da er sie lediglich darauf hingewiesen habe, dass sie ihr Gepäck an den dafür vorgesehenen Stellen deponieren soll.

Muss selber aufpassen

Da es sich um kein geschlossenes Abteil handle, dürfe man vom Schaffner auch nicht annehmen, dass dies beaufsichtigt wird. ÖBB-Kunden haben somit selbst auf ihr Gepäck zu achten.

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