Mutter verprügelt

Obdachlosen-Morde in Wien– Teenager nun vor Gericht

Der Verdächtige soll zwei Menschen getötet, eine Obdachlose verletzt haben. Dem 18-Jährigen droht die Einweisung, der Prozess startet am Montag.
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Der Prozess wird mit Hochspannung erwartet. Ab Montag (18.11.) steht der 18-Jährige nun vor Gericht in Wien. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord bzw. Mordversuch. Dem jungen Wiener wird zur Last gelegt, im Juli und August 2023 zwei obdachlose Männer mit einem Messer getötet zu haben. Eine obdachlose Frau überlebte die Attacke, sie wurde aber schwer verletzt. Der Angeklagte attackierte die Opfer jeweils im Schlaf, stach sie mit einem Messer nieder.

"Ich bin der Obdachlosen-Killer"

"Ich bin der gesuchte Obdachlosen-Killer": So stellte sich der Jugendliche im Dezember 2023 der Polizei, er sitzt in U-Haft. "Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an", so die Staatsanwaltschaft Wien.

Mutter ins Spital geprügelt

Der rasante Absturz des jungen Mannes aus guten, aber schwierigen Verhältnissen macht selbst hartgesottene Gerichtsreporter sprachlos. Schon vor den schrecklichen Vorfällen verstand sich der 18-Jährige weder mit seiner Mutter in Wien noch mit dem Vater in NÖ. Der jüngste von mehreren Brüdern flüchtete in eine kranke Welt der Gewaltfantasien, die er an den Ärmsten der Armen ausgelebt haben soll. Im September 2023 soll der schlaksige Mann mit der tiefen Stimme sogar seine eigene Mutter ins Spital geprügelt haben. Immer wieder schlug und trat er der Frau ins Gesicht, brach ihr angeblich mehrere Rippen.

Einweisung beantragt

Der HTL-Abbrecher sei war zurechnungsfähig – "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ist jedoch zu befürchten, dass er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen werde.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch ein Jugendlicher war, beträgt in diesem Fall die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes bis zu 15 Jahre Haft. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Die Unschuldsvermutung gilt.

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