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ÖAMTC warnt: Mehr als 400 Euro für Falschparker in Wien

In Wien wird am Wochenende durch die Weihnachtseinkäufe auf den Straßen viel los sein. Der ÖAMTC warnt daher schon jetzt vor horrenden Parkstrafen.

Maxim Zdziarski
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Parksheriff in Wien (Symbolfoto)
Parksheriff in Wien (Symbolfoto)
Denise Auer

Laut dem ÖAMTC wird vor allem an diesem Wochenende, an dem auch am Sonntag die Geschäfte in Wien öffnen, "Jagd auf Falschparker" gemacht. Der Verkehrsclub rechnet mit einem extrem starken Verkehrsaufkommen bei den Geschäftsstraßen und Einkaufszentren. Doch viele Autofahrer verlieren nach der scheinbar endlosen Parkplatzsuche die Nerven und stellen ihre Fahrzeuge dann illegal ab. "Das lässt die Kassen der Stadt klingeln: Wer nichts zu verschenken hat, sollte Falschparken unbedingt sein lassen. Mehr als 400 Euro kann die Wiederbeschaffung eines auf einem Behinderten- oder Busparkplatz abgestellten Autos kosten", so der ÖAMTC.

"Die teuerste Parkgarage ist deutlich günstiger als jede Abschleppung" – ÖAMTC

Was kostet wieviel?

Bei einer Abschleppung des Autos kommen bereits saftige 264 Euro auf den Autolenker zu. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt 10 Euro pro Tag. Die Parkstrafe kommt dann noch oben drauf und schlägt bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel mit 108 Euro (bis zu 726 Euro bei schweren Vergehen - etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen) zu Buche. Wer dann auch noch auf ein Taxi angewiesen ist, um sein Auto abzuholen, zahlt insgesamt mehr als 400 Euro.

Wo wird besonders gern abgeschleppt?

Autos, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen, abgestellt werden, sind besonders abschleppgefährdet. Auch auf Durchzugsstraßen, wie am Gürtel – bei dem in Verkehrsspitzenzeiten geltenden Halteverbot – wird zusätzlich rigoros abgeschleppt.

Anrainerparkplätze beachten

In den Wiener Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen auch noch Anrainerparkplätze. Wer hier unerlaubt parkt, muss mit einer strafe von 36 Euro rechnen. Alle Informationen zu Anrainerplätzen gibt es hier. 

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