Politik

Verfassungsgericht prüft das gekippte Rauchverbot

Der VfGH berät über die Klage des Landes Wien gegen das türkis-blaue Rauchergesetz. Wann der Ergebnis kommt? Das weiß niemand.

Heute Redaktion
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Das Land Wien hat im Sommer beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen die aktuelle Raucher-Regelung der türkis-blauen Bundesregierung eingebracht. Der VfGH berät jetzt über das Rauchergesetz.

Das von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 beschlossene generelle Gastro-Rauchverbot hätte mit dem 1. Mai 2018 in Kraft treten sollen, die neue Koalition hatte die Regelung wieder gekippt.

Der Ansatzpunkte der Klage ist die "Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie". Diese seien, so die Argumentation, dem Rauch ausgesetzt, während ein generelles Rauchverbot in allen anderen Arbeitsstätten mit dem 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Ungleichbehandlung

Zusätzlich ergebe sich aus der aktuellen Gesetzeslage auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Gewerbe. So gelte die Ausnahmeregelung der Gastronomie nicht für vergleichbare Gewerbe wie Tanzschulen oder Kinos mit Ausschank.

Der dritte Ansatzpunkt für die Klage der Stadt Wien ist, dass die Beibehaltung der Gastronomieregelung den Nichtraucherschutz schwäche. Wien argumentiert, dass eine eine sachlich nicht begründete Verschlechterung verfassungswidrig sei. Außerdem könnten ja auch Kinder die Lokale betreten.

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger prophezeit der Klage keine guten Chancen. "Ich halte die Aufhebung auch für schlecht, aber nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig", so Öhlinger gegenüber den ORF-Radios. "Die Wahrscheinlichkeit, dass der Klage nicht stattgegeben wird, ist groß. Und das wäre ein gut vermarktbarer Propagandaschlag für die Gegenseite."

Nach der Anhörung von Experten am Mittwoch wird beraten. Laut VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein wird die Entscheidung entweder schriftlich oder mündlich veröffentlich. Zeitpunkt ungewiss.

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