Coronavirus
Österreich-Nachbar verhängt Testpflicht für Reisende
Die Schweiz hat ihre Einreise-Regelungen ab 8.Februar verschärft. Alle Flugreisenden müssen künftig einen negativen Corona-Test vorlegen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Testpflicht für Flugreisende in die Schweiz beschlossen. Alle Flug-Passagiere müssen damit ab 8. Februar bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Wer auf dem Landweg in die Schweiz will, muss ebenfalls einen Corona-Test vorlegen, allerdings nur wenn Herkunftsland oder -region von den Eidgenossen als Risikogebiet eingestuft wurde. Darunter fällt laut "Kronen Zeitung" ab 1. Februar auch das Land Salzburg, andere Gebiete Österreichs sind vorerst aber nicht betroffen, heißt es weiter.
Nach der Einreise müssen sich alle Personen für zehn Tage in Quarantäne begeben. Am siebten Tag kann diese frühestens mit einem negativen Test beendet werden.
Kontaktdaten bei Einreise angeben
Der Corona-Test bei Flugreisen findet dabei bereits vor dem Einsteigen in den Flieger statt, schreibt die "Kronen Zeitung". Außerdem müssen alle Personen, die mit dem Flugzeug, Schiff, Bus oder Zügen in die Schweiz einreisen, ihre Kontaktdaten angeben, die dann in einem elektronischen Einreiseformular erfasst werden.
So will die Schweiz mögliche Ansteckungen schneller zurückverfolgen und mögliche Infektionsketten unterbrechen. Die Schweiz ist nicht das erste Nachbarland Österreichs, das die Maßnahmen bei der Einreise verschärft. So will etwa Deutschland aus Angst vor der britischen Corona-Mutation das Land abriegeln.