Die Regierung in Ljubljana hat aufgrund steigender Corona-Zahlen entschieden, die 3G-Regel auf fast alle Bereiche auszuweiten. Man muss also künftig auch in Einkaufszentren oder Öffis vorweisen können, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.
Bisher galt diese Regel in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen oder nicht dringliche Arztbesuche. Nun wurde am Samstag beschlossen, dass man die 3G-Regel ausweitet, etwa für den Eintritt in Bank- oder Postfilialen oder auch beim Bezahlen an der Tankstelle.
Nur ganz wenige Bereiche sind von der 3G-Regel ausgeschlossen. Als Ausnahmen gelten nur Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken, unter der Voraussetzung, dass sich diese nicht in Einkaufszentren befinden. Einzig in der Notaufnahme gilt diese Regel nicht. Schulkinder ab dem 12. Lebensjahr brauchen in Öffis keinen Nachweis, die unter 12-Jährigen sind von der 3G-Regel generell ausgenommen.