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Offiziell: "Ali"-Video der FPÖ verstößt gegen Gesetz

Das eCard-Video von FPÖ-TV verstößt laut Behörde gegen das Gesetz. Diese Entscheidung muss auch veröffentlicht werden.

Heute Redaktion
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"Schwerwiegend" ist laut der Medienbehörde KommAustria der Gesetzesverstoß, den die FPÖ mit dem eCard-Video begangen hat. Es verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. FPÖ-TV muss das Urteil veröffentlichen.

Werbung für die Partei

Die Tatsache, dass in dem Cartoon-Video zum Thema Foto-eCard eine Figur namens Ali eine typisch orientalisch-islamische Kopfbedeckung (Fes) trägt und seinem Cousin Mustafa sehr ähnelt, würde dieser Personengruppe "in Bausch und Bogen" unterstellen, Sozialmissbrauch zu betreiben, stellt die Behörde fest.

Die FPÖ durfte zu dieser Einschätzung eine Stellungnahme abgeben, in der sie dem Urteil widersprach. Der Fes habe nur verdeutlichen sollen, dass sich zwei Menschen ähneln können. Man hätte genauso zwei Holzfäller namens Hans und Franz mit Tirolerhut nehmen können. Die KommAustria beeindruckte diese Stellungnahme aber nicht, hypothetische Überlegungen könnten nicht als Maßstab für ein Verfahren gelten.

Es blieb dabei: Die FPÖ muss nun die Entscheidung der Behörde auf FPÖ-TV veröffentlichen. Das natürlich erst, wenn die Sache rechtskräftig ist. Noch kann die Partei auch Einspruch erheben.

Ermittlungen gegen Gudenus

Auch gegen Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus wird unterdessen in der Sache ermittelt. Am Anfang schützte ihn noch seine parlamentarische Immunität, die seit seinem Rücktritt aufgrund der Ibiza-Affäre aber natürlich dahin ist.

Im Juni konnten die Ermittlungen wegen Verhetzung schließlich starten, die aber freilich noch nicht abgeschlossen sind. Die Neos hatten ihn schon im Vorjahr deswegen angezeigt, der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität wurde von den damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ aber abgeschmettert.

Details

Das Video sollte laut Befund der Behörde für die FPÖ-Initiative werben, Fotos auf die eCards zu drucken. Deshalb handle es sich "um Imageförderung zugunsten der FPÖ und damit um ideelle Werbung". Aus diesem Grund gelte für den Clip das gesetzliche Diskriminierungsverbot nach Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.

Der exakte Wortlaut des Urteils lautet: "Der Fes als typisch orientalisch-islamisches Kleidungsstück sowie die beiden Vornamen Ali und Mustafa lassen den Durchschnittsbetrachter unmissverständlich auf eine fremdländische, genauer eine orientalisch-islamische Herkunft dieser beiden Proponenten schließen. Zudem sehen sich Ali und Mustafa sehr ähnlich, wodurch offensichtlich die Absicht verfolgt wurde, diese Personengruppe in Bausch und Bogen als typischerweise Sozialmissbrauch begehend darzustellen."

Die Hintergründe

Das Parteimedium FPÖ-TV hat im Vorjahr einen Clip ausgestrahlt, der für einen Sturm der Empörung sorgte. Auch auf Facebook wurde das sogenannte "Ali"-Video verbreitet.

In dem rassistischen Video ist ein Männchen zu sehen, das als "Ali" vorgestellt wird. Ali geht jedoch mit der eCard seines Cousins "Mustafa" zum Arzt.

Armin Wolf und auch die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch warfen der FPÖ damals vor, ein "Hetzvideo" zu verbreiten. Das sei "offene Ausländerfeindlichkeit und Rassismus".

Der Clip wurde nach der Kritik schnell offline genommen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und der damalige Parteichef HC Strache distanzierten sich und sprachen davon, dass das Video unbeabsichtigt online gegangen sei. Die Figur Ali taucht allerdings auch in älteren FPÖ-TV-Clips auf.

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