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OGH hebt Messerattacken-Urteil wegen einer Frage auf
Im Fall einer beinahe tödlichen Messerattacke eines Wirtes aus St. Kanzian (Kärnten) wurde das Urteil des Landesgericht Klagenfurt aufgehoben.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte den Wirt damals wegen Totschlag verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dieses Urteil nun zum Teil aufgehoben.
Bauchstich nach Streit mit Sohn
Im Sommer 2022 eskalierte eine Streitigkeit in einem Kärtner Lokal. Das Opfer, ein Slowene (35) war wegen einer Kleinigkeit mit dem Wirt in Streit geraten, der sich zu einem Gerangel entwickelte. Der Slowene packte damals mit dem einjährigen Kind auf dem Arm den Kellner, Sohn des Angeklagten, und drückte ihn gegen eine Wand, wollte dann das Lokal verlassen.
Der Kellner ging ihm aber nach, das Gerangel brach erneut aus, wie der "ORF Kärnten" berichtet. Der Wirt (61) rannte daraufhin mit einem großem Messer aus der Küche, rammte es dem Slowenen in den Bauch. Er überlebte nur dank sofortiger Erster Hilfe und einer Notoperation.
Prozess mit neuen Geschworenen wiederholt
Im Februar wurde er deshalb von einem Geschworenengericht zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Frage nach Mord wurde verneint, der versuchte Totschlag aber bejaht. Die Zusatzfrage nach einer möglichen Notwehr- oder Nothilfesituation wurde ebenfalls verneint. Diesen Teil des Urteils habe man nun aber aufgehoben, bestätigt OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski gegenüber der "Kleinen Zeitung". "Die Zusatzfrage war nicht gesetzeskonform formuliert". Denn sie enthielt eine Einschränkung auf Nothilfe zugunsten des Kellners.
Die Einschränkung hätte nicht Teil der Frage sein dürfen. Der Prozess wird jetzt mit neuen Geschworenen wiederholt, die nur über die neu formulierte Zusatzfrage entscheiden werden. Laut Gerichtssprecherin könne dann auch noch ein Freispruch entschieden werden.