Niederösterreich

Ohne Führerschein – Polizei stoppt Lenker gleich 2 Mal

Gleich zwei Mal binnen 24 Stunden ging derselbe Autofahrer der Autobahnpolizei Schwechat ins Netz.
Niederösterreich Heute
07.03.2026, 06:00
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Gleich zwei Mal ging derselbe Autofahrer der Autobahnpolizei Schwechat ins Netz. Der 46-Jährige war ohne Führerschein unterwegs – und stand offenbar unter Suchtmitteleinfluss.

Am 28. Februar 2026 beobachteten Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat auf der A4 bei Haslau-Maria Ellend einen Pkw-Lenker, der während der Fahrt mit seinem Handy hantierte. Bei der anschließenden Kontrolle kam gleich mehrere Verstöße ans Licht: Der 46-jährige türkische Staatsbürger besitzt keine gültige Lenkberechtigung.

Zudem bemerkten die Polizisten Anzeichen einer möglichen Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Ein freiwilliger Urintest verlief positiv. Die angeordnete klinische Untersuchung verweigerte der Mann jedoch. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Am nächsten Tag wieder erwischt

Doch damit nicht genug: Am darauffolgenden Tag gegen 15.20 Uhr erkannten dieselben Beamten das Fahrzeug im Bereich des Flughafens Wien-Schwechat erneut – wieder mit dem 46-Jährigen am Steuer.

Er wurde abermals angehalten und kontrolliert. Auch diesmal verlief ein freiwilliger Urintest positiv, die klinische Untersuchung verweigerte der Mann erneut. Die Konsequenz: Die Polizisten nahmen ihm vorläufig den Fahrzeugschlüssel ab. Der 46-Jährige wird mehrfach bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

Zweiter Fall auf der S1

Ebenfalls am 28. Februar 2026 stoppten die Beamten auf der S1 in Fahrtrichtung Vösendorf im Gemeindegebiet Schwechat einen weiteren Pkw. Bei der Kontrolle wies sich der 51-jährige Lenker aus Wien-Landstraße (11. Bezirk) mit einem fremden Führerschein aus – eine gültige eigene Lenkberechtigung besitzt er nicht.

Auch bei ihm stellten die Polizisten Anzeichen einer möglichen Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Der freiwillige Urintest verlief positiv, die klinische Untersuchung verweigerte der Mann.

Dem 51-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt, der vorgezeigte Führerschein vorläufig sichergestellt. Er wird sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

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