Niederösterreich

Oma-Killer (30) muss jetzt 19 Jahre ins Gefängnis

Markus H. soll im März 2019 seine Großmutter (75) auf brutale Weise getötet haben. Nur: Er fasste mit 20 Jahren und 4 Monaten zu viel an Strafe aus.

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Markus H. (30) am Weg in den Gerichtssaal
Markus H. (30) am Weg in den Gerichtssaal
Lenger

Wegen eines peinlichen Rechtsfehlers musste heute der Geschworenenprozess gegen Markus H. (30) am Landesgericht Wr. Neustadt wiederholt werden. Beim Prozess Ende 2019 hatte der Killer 20 Jahre Haft plus eine Einweisung in eine Anstalt ausgefasst ("Heute" berichtete).

Zuviel Schmalz für Killer

Nur: Damit hatte der Geschworenensenat seine Strafbefugnis überschritten. Denn Markus hatte noch vier Monate bedingte Strafen offen, die Gesamtstrafe hätte sich somit auf 20 Jahre und 4 Monate belaufen. Sprich: Markus H. hätte maximal zu 19 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt werden dürfen (oder eine lebenslange Haft wäre auch möglich gewesen, Anm.).

Neuer Anwalt

Nur seit dem letzten Prozess hat sich viel getan: Der Anwalt von Markus H., Wolfgang Blaschitz, starb Anfang November völlig unerwartet ("Heute" berichtete), seine Kollegin und Berufsfreundin Astrid Wagner übernahm den Fall. Doch wegen Terminkollisionen musste der Dezembertermin auf Jänner verschoben werden, am heutigen Dienstag vertritt Wagner einen Bauunternehmer, also sprang der Wiener Rechtsanwalt Florian Höllwarth ein.

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    Markus H. (30) am Weg in den Gerichtssaal
    Markus H. (30) am Weg in den Gerichtssaal
    Lenger

    Rückblick auf die Nacht des 23. März 2019 in Grafenbach-St. Valentin (Neunkirchen): Im Schlafzimmer des Wohnhauses der 75-jährigen Pensionistin soll es zur Bluttat gekommen sein. Laut Anklage versetzte Markus H. der Frau zuerst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie am Hals, zog ein Klappmesser "Start Viper" (23 Zentimeter, 10 Zentimeter-Klinge) sowie ein aus der Küche des Opfers stammendes Küchenmesser (Klingenlänge ca. 11,6 Zentimeter) und stach mit den Messern immer wieder auf die Frau ein. Eine Klinge brach ob der brutalen Vorgehensweise ab. Die 75-Jährige starb an multiplen Stichverletzungen.

    Neues Urteil

    Der damals 28-jährige Markus H. wurde schließlich im Haus seines Vaters (50) in Bad Vöslau (Baden) von der Polizei festgenommen. Der Enkel soll seine Oma zwar sehr geliebt haben, hatte aber gröbere Drogen- und psychische Probleme. In einer Art Rausch soll er dann die Bluttat begangen haben. 

    Die Staatsanwaltschaft forderte 19 Jahre und 8 Monate Haft. Das Urteil schließlich: 19 Jahre sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Übrigens: Bei der Einweisung wird die bereits absolvierte Zeit angerechnet.

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