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ORF-Zuseher klagt – Bluthochdruck wegen Gendern im TV

Weil das Gendern in Ö1, ZiB und Co. seinen Blutdruck ungesund erhöhe, ging ein wütender GIS-Zahler auf die Barrikaden.

Leo Stempfl
Im ORF-Zentrum wird gegendert – sehr zum Missfallen eines Zusehers.
Im ORF-Zentrum wird gegendert – sehr zum Missfallen eines Zusehers.
Helmut Graf

Die Fehde eines ORF-Zusehers gegen die öffentlich-rechtlichen Sender dauert schon einige Jährchen an. Erstmals nahm er mit dem Kundenservice im Mai 2020 Kontakt auf, es folgten längere Korrespondenzen und schlussendlich offizielle Beschwerden im Dezember 2021, im Jänner 2022 sowie im März 2022. Nun hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) dem ein Ende gesetzt.

In der Beschwerde warf der Zuseher dem ORF vor, das Gendern verletzte die Pflicht zur objektiven Berichterstattung. Er sieht "Falschinformationen infolge der Verweiblichung seiner Sprache". In zahlreichen Beispielen führt er aus, dass auf "Ö1" oder in der "Zeit im Bild 2" etwa die Rede von "Kund*innen" war.

Er versteht das als "Kundinnen" und sieht eine Falschinformation des ORF, da immerhin auch "Kunden" betroffen seien. In der hervorgehobenen Betonung des Binnen-I sieht er außerdem einen "Sprachfehler".

Bluthochdruck

Die KommAustria hielt dem entgegen, dass hierin keine unmittelbare Schädigung erkennbar sei, diese aber Voraussetzung ist. Daraufhin antwortete der Beschwerdeführer mit einem weiteren Beispiel: "Das hat mich als GIS-Gebührenzahler derart geärgert, dass mein systolischer Blutdruck anlässlich meiner kurz danach erfolgten routinemäßigen allmorgendlichen Blutdruckmessung ad hoc auf ungesunde 144 mmHG gestiegen ist – und das trotz entsprechender Medikation."

Nichtsdestotrotz wurde die Beschwerde abgewiesen, weil keine unmittelbare Schädigung festgestellt werden konnte. "Die KommAustria vermag nicht zu erkennen, worin eine unmittelbare materielle oder immaterielle Schädigung des Beschwerdeführers denkmöglich gelegen wäre. Vielmehr hat der Beschwerdeführer ausschließlich eine auf der subjektiven Gefühlsebene liegende 'Schädigung' in Form einer generellen, störenden sprachlichen Gestaltung der Berichterstattung durch den ORF behauptet", heißt es in der Entscheidung.

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