Politik

Regierung patzt bei Gesetz – 200.000 fallen um Geld um

Die nächste Bonus-Welle verfehlt ausgerechnet die, die am wenigsten haben. 200.000 Mindestpensionisten müssen wegen einer Panne auf ihr Geld warten.

Roman Palman
Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) entschuldigte sich für die Gesetzes-Panne.
Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) entschuldigte sich für die Gesetzes-Panne.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Am 1. März zündete die Bundesregierung den nächsten Geldregen – dieses Mal für die 1,8 Millionen Pensionisten im Land. Sie sollten als Soforthilfe gegen die enormen Preissteigerungen eine Direktzahlung von bis zu 500 Euro erhalten.

Die Zahlung ist Teil der Pensionserhöhung 2023, mit der die Einkommen sozial gestaffelt angehoben wurden. Für die Bezieher einer Ausgleichszulage (Mindestpension) sollte sich damit im Jahr 2023 ein Einkommensplus von insgesamt 10,2 Prozent ergeben.

Fehlerhaftes Gesetz kürzt Geld-Bonus

Doch am Freitag wurde bekannt, die Regierung hat bei der Umsetzung des entsprechenden Gesetzes geschlampt! Die Bonus-Welle verebbte durch einen Berechnungsfehler für 200.000 Anspruchsberechtigte noch vor der Kontobuchung.

Rauch entschuldigt sich, gibt Versprechen ab

Der zuständige Sozialminister Johannes Rauch machte den Patzer selbst öffentlich: "200.000 Mindestpensionist:innen haben gestern eine zu geringe Direktzahlung erhalten. Sie wurde nur von der Eigenpension berechnet und nicht (wie geplant) auch von der Ausgleichszulage. Das war ein Fehler bei der Formulierung des Gesetzes, den wir sofort korrigieren werden."

"Für unseren Fehler entschuldige ich mich aufrichtig", so der Grüne Ressort-Leiter weiter. Er gelobt, dass das Geld Betroffenen doch noch in vollem Umfang ausgezahlt wird: "Wir haben Mindestpensionist:innen für heuer 10,2 Prozent Einkommensplus versprochen. Dieses Versprechen werden wir auf Punkt und Komma einhalten."

Die dringend erwartete Auszahlung solle "so schnell wie nur möglich" nachgeholt werden. Ein entsprechender Antrag soll im Sozialausschuss am 23. März eingebracht werden.