Ein Wintersport-Unfall ging jetzt bis vor den Obersten Gerichtshof. Die Vorgeschichte: Ein Mann war mit seiner 16-jährigen Tochter auf einer beliebten Rodelpiste. Als die Teenagerin im flachen Teil des Hanges stürzte, lief er sofort zu ihr, blieb kurz an der Unfallstelle und blickte talwärts, während rund um ihn Kinder im Abstand von einigen Sekunden vorbei rodelten.
Kurz darauf kam es zu einer Kollision: Zwei Siebenjährige fuhren mit ihrem Bob gegen den Mann und verletzten ihn. Das Unfallopfer klagte daraufhin den Vater der Zwillinge auf Schadenersatz. Er ortete laut "Presse" ein Versagen des Beklagten in dessen Aufsichtspflicht.
Doch das Bezirksgericht Mödling wies die Klage ab. Die Zwillinge seien im Bobfahren geübt gewesen. Die Eltern hätten ihnen auch gesagt, dass sie erst losfahren sollten, wenn die Piste frei ist. Der später Verletzte hätte den Zwillingen zudem ausweichen können, wenn er aufgepasst und bergauf geblickt hätte.
Auch das Landesgericht Wiener Neustadt bestätigte diese Entscheidung, worauf der Mann bis vor den Obersten Gerichtshof zog. Sein Argument: Die Aufsichtspflicht wurde verletzt, da beide Kinder gleichzeitig auf dem Bob saßen. Er führte einen früheren Fall ins Treffen, bei dem ein fünfjähriges Kind im Turnsaal verletzt worden war, als Kinder paarweise auf einer Langbank rutschten.
Nun urteilte der OGH, dass dies nicht vergleichbar sei. Denn damals seien 21 Kindergartenkinder gerutscht und die Aufsichtsperson nicht im Raum gewesen. Der Bob sei zudem geeignet gewesen, um zwei Siebenjährige zu transportieren. Schließlich sei auch kein Problem aufgetreten, als einer der Zwillinge mit seiner 17-jährigen Schwester darauf unterwegs war. Der beklagte Vater muss daher keinen Schadenersatz zahlen.