Den Zivildienst, also der Ersatz für den Wehrdienst, gibt es in Österreich jetzt sei 50 Jahren. Nun ist eine Gesetzesnovelle geplant. Konkret geht es in dem Entwurf, den Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) in Begutachtung geschickt hat, um die Teilung des Dienstes sowie auch um ein Papamonat. "Systemumgeher", die mit psychischem Zustand argumentieren, sollen künftig eine fachärztliche Untersuchung machen müssen.
Die Teilbarkeit des Zivildienstes soll dann möglich sein, wenn es "besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen". Damit sind etwa Härtefälle bei Unternehmen oder Schicksalsschläge in der Familie gemeint.
Bei der Geburt eines Kindes wird die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen. Außerdem soll eine Absolvierung von Berufsmodulen in Zukunft für mehr Zivildiener möglich sein. Das soll Erleichterungen vor allem für Rettungsorganisationen bringen.
Rund 220 Zivildienstpflichtige pro Jahr treten ihren Dienst nicht an. Sie begründen dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand. Auskunftsersuchen Krankenkassen konnten aber vorlegen, dass diese Personen sehr wohl aber einer anderen Beschäftigung nachgehen würden oder selbständig arbeiten. Deshalb soll die Zivildienstbehörde in Zukunft eine Untersuchung durch einen sachverständigen vorschreiben können.