"Heute" berichtet mittlerweile seit Jahren über das Geschäft mit Besitzstörungsklagen. In der Wiener Donaustadt, in Wieden, Floridsdorf, Ottakring und in der Wiener City haben die Hintermänner einiger Firmen ihre Parkplatzfallen aufgebaut. Die Geschäftsführer sind zum Teil miteinander verbandelt und dürften sich damit ein lukratives Businessmodell aufgebaut haben.
Doch wie läuft das ab? Die Firmen kaufen oder mieten sich auf einem Parkplatz ein.Die Einfahrten werden dann mit Kameras überwacht. Wer auf das Grundstück fährt, wird aufgenommen und in weiterer Folge mit horrenden Geldforderungen von 500 bis 1.200 Euro bedroht. Doch nicht nur das Befahren wird geahndet: Auch wenn man nur kurz vor der Einfahrt hält, hagelt es Drohungen. Wer nicht zahlt, riskiere eine mögliche Besitzstörungsklage, so die Firmen.
In der Großen Sperlgasse (Leopoldstadt) tappte auch "Heute"-Leserreporter Michael in die Falle. Er stellte seinen Ford Transit vor einer Garage ab und blieb beim Auto. Dennoch forderte eine Firma knapp 500 Euro von ihm. Bezahlt habe er jedenfalls nichts, stattdessen fuhr er ein weiteres Mal hin, um Fotos von der Örtlichkeit anzufertigen.
„Lieber bezahle ich die Strafe dem Staat Österreich, als dieser Firma.“Michael aus Wien
"Die filmen direkt in den öffentlichen Raum, also schoss ich Fotos, um eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu machen", so Michael weiter. Um diesmal nicht vor der Einfahrt zu stehen, stellte er sich weiter weg in zweiter Spur hin. Doch auch das legte die dubiose Firma als "Besitzstörung" aus.
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sieht das allerdings anders: "Eine Besitzstörung ist in diesem Fall mehr als fraglich. Immerhin parkt der Autolenker ja nicht vor der Einfahrt."
Um eine tatsächliche Besitzstörung in dem Fall geltend zu machen, müsste die Nutzung der Liegenschaft "erheblich erschwert" sein. Auch das ist infrage zu stellen. Außerdem habe er sich nicht vom Fahrzeug entfernt, dadurch hätte er im schlimmsten Fall auch sofort wieder wegfahren können. Sein Tipp: nicht bezahlen, da es gute Argumente in einem Verfahren gäbe. Das ist jedoch abhängig von der eigenen Risikobereitschaft.