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Parksheriff straft Wiener wegen 1 Minute gleich doppelt

Ein 61-Jähriger holte seinen Sohn vom Wiener Hauptbahnhof ab. Währenddessen kassierte er gleich zwei Strafzettel – innerhalb nur weniger Minuten.

Maxim Zdziarski
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    Die Strafzettel von Peter L.
    Die Strafzettel von Peter L.
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    Peter L. beschloss am Freitagabend, seinen 16-jährigen Sohn vom Hauptbahnhof in Wien abzuholen. Er stellte seinen schwarzen Renault in der dafür vorgesehenen Haltezone vor dem Eingang ab und verließ sein Fahrzeug. Was der 61-Jährige nicht mit einberechnet hatte, war die Verspätung des Zuges. "Ich musste etwas länger warten, als ursprünglich gedacht", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk.

    Zwei Strafen in nur 11 Minuten

    Als er dann wieder zurück bei seinem Auto war, waren bereits zwei Strafzettel an der Windschutzscheibe angebracht. Bei genauerem Hinsehen wurde klar: Ein fleißiger Parksheriff hatte den Wiener einmal für das Parken im Parkverbot und ein weiteres Mal für das Fehlen eines Parkscheins abgestraft. In Summe kostet das jetzt stolze 72 Euro.

    "Der Beamte ist offenbar 11 Minuten vor meinem Auto gestanden und hatte dann die Eingebung: Wo Parkverbot ist, brauchst auch einen Parkschein", ärgert sich der 61-Jährige im "Heute"-Talk. Ihm komme diese Vorgehensweise ziemlich dubios vor.

    ÖAMTC-Jurist: "Das ist gesetzeskonform"

    "Heute" fragte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, wie die Rechtslage in solchen Fällen aussieht. Für ihn gebe es hier in Wien eine klare Rechtsprechung: "Die Verkehrszeichen vor Ort sind normale Parkverbotsschilder. In dieser Zone darf man maximal 10 Minuten lang halten und kann sein Auto in der Zeit auch verlassen", so Authried im "Heute"-Talk.

    Wer allerdings länger dort steht, verstößt nicht nur gegen das Parkverbot, sondern auch gegen das Parkometergesetz, sofern er keinen gültigen Parkschein hat. Was für den Laien kurios klingt, ist laut dem Juristen tatsächlich gesetzeskonform. Für Peter L. stehen die Chancen, gegen den Strafzettel rechtlich ankämpfen zu können, also denkbar schlecht. Und billiger wird die Strafe durch den Einspruch auch nicht – ganz im Gegenteil.

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