Der Bautenausschuss des Parlaments hat am Dienstag mehrheitlich das sogenannte 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass die regulierten Altbaumieten im laufenden Jahr nicht erhöht werden dürfen.
Im Nationalratsplenum am Mittwoch wird das Gesetz beschlossen: Im Jahr 2016 darf es bei Altbauwohnungen zu keiner Mietzinserhöhung kommen. Normalerweise wird der für Altbauwohnungen alle zwei Jahre an die Inflation angepasst.
Die nächste Erhöhung hätte es eigentlich am 1. Aril 2016 geben sollen. Falls Ihr Vermieter ab diesem Tag eine höhere Miete verlangt, können Sie das heuer durchaus für einen Aprilscherz halten. Die nächste Anpassung darf erst am 1. April 2017 vorgenommen werden.
Über eine halbe Million Mieter profitieren von dieser Maßnahme, wie SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits feststellt. Bei einer Wohnung von 70 Quadratmeter bedeutet das eine Einsparung von 130 Euro, rechnete sie vor.