Ein Oberösterreicher wurde im Sommer 2023 wegen einer vergrößerten Prostata im Salzburger Spital aufgenommen. Während der Operation – einer sogenannten "bipolaren Enukleation der Prostata" – gab plötzlich die Saugpumpe beim medizinischen Gerät den Geist auf. Weil kein Ersatzgerät vorhanden war, musste der Eingriff abgebrochen werden. Zwei Tage später wurde die Operation dann unter Vollnarkose wiederholt.
Wie zuletzt die "Kleine Zeitung" berichtete, forderte der Patient daraufhin 12.000 Euro Schadenersatz. Er argumentierte, dass er unnötig lange unter Narkose gestanden und eine zweite Narkose über sich ergehen lassen musste. Seiner Meinung nach müsste ein Spital immer ein zweites Gerät bereithalten, damit so etwas nicht passiert.
Doch der Mann bekommt nun keinen Cent. Zuerst wies das Salzburger Landesgericht seine Klage ab, dann bestätigte auch das Oberlandesgericht Linz die Entscheidung.
Das OLG Linz hält fest, dass die Ausstattung eines Spitals grundsätzlich nicht zur ärztlichen Aufklärung gehört. Ein Krankenhaus müsse nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft behandeln. Einen medizinischen Standard, dass immer ein Ersatzgerät ("Morcellator") bereitstehen muss, gibt es laut Gericht nicht.
Für den Grazer Medizinrechtsprofessor Erwin Bernat ist das Urteil keine Überraschung. "Der Schaden des Geschädigten lässt sich im Allgemeinen nur dann auf den Schädiger überwälzen, wenn dieser aus Verschulden (Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz) zur Schadensentstehung beigetragen hat", sagt er der "Kleinen Zeitung". Das sei hier nicht der Fall. Das Operationsteam hat alles richtig gemacht. Die Operation musste wegen eines unabwendbaren Ereignisses – also höherer Gewalt – abgebrochen und später wiederholt werden.
Der Patient bleibt somit auf seinem Schaden sitzen und hat, salopp gesagt, einfach Pech gehabt. Bernat meint, man müsste prüfen, ob der Gerätehersteller für den Schaden aufkommen muss. Kann ein Fehler beim Gerät nachgewiesen werden, hätte der Patient noch Chancen auf Schadenersatz vom Hersteller. Das Spital ist jedenfalls aus dem Schneider.