Spital haftet nicht

OP wegen kaputten Gerät abgebrochen – Klage erfolglos

Eine Operation wurde abgebrochen, nachdem ein technisches Gerät versagt hatte. Der Patient forderte Schadenersatz – die Klage wurde abgewiesen.
Newsdesk Heute
30.10.2025, 13:20
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Nachdem eine geplante Operation aufgrund von Versagen eines technischen Geräts abgebrochen wurde, hat das Landesgericht Salzburg eine Schadenersatzklage des Patienten abgewiesen, berichtet "ORF". Das Oberlandesgericht Linz bestätigt nun das Urteil.

Bereits im Sommer 2023 sollte der geplante Eingriff stattfinden. Der Mann wurde wegen einer vergrößerten Prostata in ein Spital eingeliefert. Aus Datenschutzgründen wird der Name der Klinik nicht bekannt gegeben. Während der Operation kam es zum Ausfall der Saugpumpe des eingesetzten Morcellators, ein chirurgisches Instrument, das zur Gewebeentfernung bei minimalinvasiven Eingriffen verwendet wird.

12.000 Euro Schadenersatz

Ein Ersatzgerät stand nicht zur Verfügung, die Operation wurde abgebrochen und zwei Tage später erneut durchgeführt. Daraufhin forderte der Patient rund 12.000 Euro Schadenersatz aufgrund der doppelten Vollnarkose und möglichen Folgeschäden.

Das Spital hatte die Forderung zurückgewiesen, da die Geräte neu waren, CE-geprüft und normalerweise funktionierten. Eine gesetzliche Pflicht, ein Ersatzgerät bereitzuhalten, besteht nicht. Die Richter betonten, dass sich die ärztliche Aufklärung auf die Behandlung, mögliche Risiken und Alternativen bezieht – nicht auf die technische Ausstattung. Ein unvorhergesehener Geräteausfall stellt daher keinen Fehler des Krankenhauses dar.

Spital haftet nicht

Die Klage wurde sowohl vom Landesgericht Salzburg als auch vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Spital haftet weder für die zweite Operation noch für die verlängerte Narkose.

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