Österreich

Patientenanwalt warnt vor Sonderklasse in Ambulanz

Heute Redaktion
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Nö. Patientenanwalt und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, schrieb jetzt einen offenen Brief an die Klubchefs im Parlament.
Nö. Patientenanwalt und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, schrieb jetzt einen offenen Brief an die Klubchefs im Parlament.
Bild: picturedesk.com, Daniel Schreiner

Die "aufgeladene" Situation in manchen, bereits jetzt von Securitys überwachten Ambulanzen würde sich noch weiter verschärfen, warnt nö. Patientenanwalt Gerald Bachinger die Klubchefs der Parlamentsparteien.

Der im Rahmen der Novelle des Kranken- und Kuranstaltengesetzes geplante Passus bezüglich "Sonderklassegebühren" in Spitalsambulanzen sorgt weiter für Wirbel.

Wie berichtet, soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, Sonderklasse-Gebühren für ambulante Leistungen, die bisher stationär erbracht wurden, einzuheben. Die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versuchte zu beruhigen und betonte, dass es um "Abrechnungsmethoden, nicht um Behandlungsmethoden" gehe (mehr dazu hier).

Ärztekammer: "Sonderklasse-Patienten wandern in Privatspitäler ab"

Die Ärztekammer Wien unter Führung von Präsident Thomas Szekeres (Anm: Er ist auch Präsident der österreichischen Ärztekammer) sprach sich jetzt für eine solche Regelung aus. Man verhindere dadurch, dass Sonderklasse-Patienten in Privatspitäler abwandern. In einer Aussendung am Sonntag bat die Ärztekammer Wien die Parlamentsparteien um Zustimmung zur von der Regierung geplanten Novelle.

Patientenanwalt: "Wartezeiten ohnedies schon unzumutbar"

Gänzlich anders sieht das indes die Patientenanwaltschaft. Gerald Bachinger, nö. Patientenanwalt und Sprecher der ARGE der Patientenanwälte, verfasste jetzt einen offenen Brief an die Klubchefs der Parlamentsparteien sowie den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (VP). Man spreche sich ausdrücklich dafür aus, Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern, heißt es in dem Schreiben, aber: "Eine solche Verlagerung darf aber nicht damit verknüpft werden, dass eine neue Art von ambulanter Sonderklasse geschaffen wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass die Wartezeiten in den Ambulanzen ohnedies schon unzumutbar lang sind. Eine weitere Verknappung durch Verlagerung von Ressourcen in den neuen ambulanten Sonderklassebereich würde zu einer konsequenten weiteren Verlängerung der Wartezeiten in der allgemeinen Klasse der Ambulanzen führen", schreibt Bachinger.

Und besonders prekär: "Die 'aufgeladene' Situation in manchen Ambulanzen (in einigen Ambulanzen sind bereits Sicherheitskräfte im Einsatz) würde sich dadurch noch verschärfen und den allgemeinen Unmut über das öffentlich-solidarische System noch weiter verstärken."

Der Einnahmen-Ausfall für Krankenhäuser und Ärzte, der mit den Verlagerungen von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich einhergeht, dürfe nicht durch "neue ambulante Sonderklassegebühren nunmehr bei den SonderklassepatientInnen" kompensiert werden.

Die ARGE der Patientenanwälte fordert also, den Gesetzestext so umzuformulieren, dass "zweifelsfrei klargestellt ist, dass keine neue Art einer ambulanten Sonderklasse eingeführt werden soll und darf".

Das sagt das Land NÖ

Auf "Heute"-Anfrage erklärt der für die nö. Kliniken zuständige VP-Landesvize Stephan Pernkopf: "In Niederösterreich wird es auch in Zukunft keine Zwei-Klassen-Medizin geben, was die medizinische Versorgungsqualität und die Wartezeiten betrifft – weder im stationären noch ambulanten Bereich. Dafür garantiert das Land." Das Land NÖ erteilt Sonderklassegebühren also eine klare Absage.

(nit)