Österreich

Immer mehr Probleme mit Pflegegeld, das sagt die AK

Heute Redaktion
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Seit Monaten warten Tanja K. und ihre Tochter aufs Pflegegeld. Sie ist nicht die einzige Betroffene: Mehr als 1.100 Oberösterreicher wandten sich wegen Problemen mit dem Pflegegeld an die AK.
Seit Monaten warten Tanja K. und ihre Tochter aufs Pflegegeld. Sie ist nicht die einzige Betroffene: Mehr als 1.100 Oberösterreicher wandten sich wegen Problemen mit dem Pflegegeld an die AK.
Bild: Michael Strobl

Immer häufiger wenden sich Menschen an die Arbeiterkammer. Sie haben Probleme mit dem Pflegegeld. AK-Präsident Kalliauer nimmt gegenüber "Heute" dazu Stellung.

Schwerkranken, denen per Bescheid plötzlich das Pflegegeld gekürzt oder erst gar nicht anerkannt wird. Immer häufiger werden Fälle von Betroffenen bekannt, die sich aus Verzweiflung an die Arbeiterkammer und auch die Medien wenden. Auch wir berichteten .

So auch Tanja K. aus Linz. Der alleinerziehenden 35-Jährigen wurde erst der Antrag auf Pflegegeldstufe 1 abgewiesen, vor Gericht wurde ihr dann Stufe 3 zugesprochen. Dennoch wartet sie seit Monaten auf ihr Geld, wie sie "Heute" erzählte.

Seit 2018 berät die Arbeiterkammer OÖ auch in Sachen Pflegegeld. Viele Menschen wenden sich an die Experten, weil sie falsch eingestuft wurden. Mehr als 1.100 waren es alleine im Jahr 2019, so die Bilanz der Arbeiterkammer.

Die Entwicklung der Betroffenen-Zahlen und Streitfälle

2018 hat die AK OÖ 734 Beratungen zum Thema Pflegegeld durchgeführt.
2019 waren es bereits 2.117.

In 345 Fällen ging die AK 2018 vor Gericht.
2019 waren es 541 Fälle.

2019 konnten rund 3 Millionen Euro für Betroffene in Pflegegeldangelegenheiten erstritten werden.

Viele Pflegegeld-Fälle vor Gericht vertreten

"Es gibt eine Reihe von Pflegegeld-Fällen von Mitgliedern, die wir auch schon vor Gericht vertreten haben. Tendenz steigend", erklärt AK-Präsident Johann Kalliauer. Und dabei gehe es nicht um Grenzfälle. Die Entscheidung liege etwa nicht nur zwischen einer Pflegestufe und der nächst höheren. Nicht selten werde Betroffenen vor Gericht Pflegegeld, das zwei Stufen über dem ursprünglichen liegt, zugesprochen. Also zum Beispiel statt Pflegegeldstufe 1 dann Pflegegeldstufe 3.

"Vieles deutet daraufhin, dass die erste Pflegegeldeinstufung restriktiv erfolgt", erklärt dazu Kalliauer.

Er empfiehlt Pflegegeldbeziehern gemeinsam mit den Experten der AK zu checken, ob die Einstufung passt. "Da gibt es konkrete Kriterien. Es geht bei Betroffenen meist nicht nur um Geld, das ihnen von Rechtswegen zusteht, sondern auch um ihre Existenzgrundlage. Nicht selten sind ganze Familien betroffen. Jeder einzelne Fall, in dem wir helfen können, ist ein Erfolg", so der AK-Präsident.

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