Niederösterreich

Pflegerin fordert 40.000 € wegen Trennungs-Trauma

Eine Pflegerin will von ihrem Ex 40.000 € Trauerschmerzensgeld. Eine zehnwöchige Affäre hatte unschön geendet, jetzt sah man sich vor Gericht wieder.

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Star-Anwältin Astrid Wagner vertrat Pflegerin
Star-Anwältin Astrid Wagner vertrat Pflegerin
Sabine Hertel

40.000 Euro vom Ex für das durch die zehnwöchige Beziehung erlittene Trauma will eine 53-Jährige aus NÖ. Denn sie fühlt sich belogen, betrogen und verleumdet.

Rückblick: Im Jahr 2019 hatte sie den verheirateten Waldviertler kennen und lieben gelernt, über zwei Monate waren die beiden ein Liebespaar.

Dritte Frau war zu viel

Doch als noch eine zweite Frau ins Spiel kam, trennte sich die 53-Jährige vom „Womanizer“, es folgten wechselseitige Anschuldigungen, Morddrohungen und Anzeigen - mehr dazu hier.

Die Staatsanwaltschaft Krems stellte alle Verfahren ein, jetzt landete der Rosenkrieg in Krems vorm Zivilgericht. Beim Prozess (war bereits der zweite Tag nach dem 13. Oktober 2020) sagten er, sie und weitere Zeugen aus – stundenlang wurde hitzig erklärt, debattiert und dem anderen ins Wort gefallen. 

Die Klägerin selbst hatte schon im Vorjahr klar gestellt: "Ich klage nicht primär wegen der Affäre, sondern wegen der falschen Anschuldigungen und der daraus resultierenden Strafverfolgung."

Gutachter nach Urteil

Das Urteil ergeht schriftlich. Bekommt die von Astrid Wagner vertretene Pflegerin dem Grunde nach recht, muss ein Gutachter bestellt werden. Der Sachverständige ist dann zuständig, die Schwere des Traumas zu beurteilen, welche für das Schmerzensgeld maßgeblich ist.

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