Politik

Philippa Strache nicht von Immunität geschützt

Heute Redaktion
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Auch wenn sie als wilde Abgeordnete in den Nationalrat einzieht, wird Philippa Strache nicht durch ihre Immunität vor Untreue-Ermittlungen geschützt.

Wegen des Verdachts der Veruntreuung ermittelt die Justiz neben Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auch gegen dessen Ehefrau Philippa. Auch wenn diese als wilde Abgeordnete in den Nationalrat einziehen sollte, wäre sie nicht vor Strafverfolgung sicher, sind sich Rechtsexperten einig.

Die Staatsanwaltschaft müsste zwar offiziell wie bei anderen Fällen auch beiim Nationalrat wegen eine Auslieferung anfragen, der Aufhebung der parlamentarischen Immunität stünde allerdings nichts im Weg.

Immunität schützt nicht vor Vergehen vor Einzug

Denn mögliche Verwicklungen in gerichtlich strafbaren Handlungen, die noch vor der Ausübung eines politischen Amtes passiert sind, fallen nicht unter den Schutz vor einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, zitiert die "Krone" einen Experten.

Dem Ehepaar Strache wird vorgeworfen, sich mit dem Spesenkonto der Partei private Ausgaben bestritten und dies mit Scheinbelegen getarnt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Philippa Strache steht ein Nationalratsmandat auf FPÖ-Ticket zu. Sie hat angekündigt, bis Mittwoch zu entscheiden, ob sie es annimmt.