Coronavirus

Polizei kontrolliert jetzt, ob du illegal shoppen gehst

Der Lockdown hat begonnen – der Handel hat zu. Doch was, wenn man ins benachbarte Bundesland fährt, um shoppen zu gehen? Darf man das?

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Die Polizei kündigte Schwerpunktkontrollen während des Oster-Lockdowns an. (Symbolbild)
Die Polizei kündigte Schwerpunktkontrollen während des Oster-Lockdowns an. (Symbolbild)
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Ab Gründonnerstag wird der Osten Österreichs heruntergefahren. Für Wien, Niederösterreich und das Burgenland geht es in den Oster-Lockdown. Obwohl zunächst nur eine sechstägige "Osterruhe" geplant war, verlängerten nach Wien nun auch die anderen beiden Bundesländer den Lockdown bis vorerst einschließlich 11. April.

Im Zeitraum zwischen dem 1. und 11. April gilt hier eine 24-stündige Ausgangssperre.

➤ Das Verlassen der betroffenen Bundesländer ist nur eingeschränkt möglich.

➤ Handel & körpernahe Dienstleister schließen.

➤ Bei persönlichen Treffen gilt: Ein Haushalt darf sich mit einer Einzelperson treffen. 

Wann darf Bundesland verlassen werden?

Der Oster-Besuch der Familie, die in einem anderen Bundeland wohnt, ist erlaubt. Ebenso erlaubt ist es beispielsweise, das Bundesland zu verlassen, um Wandern zu gehen. Hingegen ist es nicht gestattet, während des Lockdowns Shoppingtrips in die benachbarten Bundesländer zu tätigen, wo der Handel weiterhin offen ist. 

Hierzu gab es auch von Seiten des Innenministeriums ein eindeutiges Statement: "Es gibt in der Verordnung keine Beschränkung des Bewegungsradius rund um den (Haupt-)Wohnsitz. Wenn ein/e Wiener/in beispielsweise in Perchtoldsdorf zu einem Supermarkt fährt, um seinen/ihren Wocheneinkauf zu erledigen, wäre das zulässig. Dabei geht es aber explizit um Einkäufe, die auch in Wien getätigt werden könnten. NICHT zulässig hingegen wäre es beispielsweise, als Wiener/in in einen niederösterreichischen Baumarkt zu fahren, um Werkzeug zu kaufen, da man für diese Tätigkeit seinen privaten Wohnbereich nicht verlassen darf."

Da sich in der Zwischenzeit aber auch Niederösterreich für eine Verlängerung des Lockdowns entschieden hat, ist dieses konkrete Beispiel ohnehin hinfällig. Dennoch kann man es auf die anderen Bundesländer auslegen. Zieht man etwa das Südburgenland als Beispiel heran, so gilt hier: Einkaufen in der Steiermark ist zulässig, jedoch nur, wenn es sich um Einkäufe zur Deckung der Grundbedürfnisse handelt, die auch im eigenen Bundesland getätigt werden könnten. NICHT erlaubt ist es hingegen, sich beispielsweise Kleidung oder ähnliches zu kaufen.

Polizei kontrolliert

Autobahn- und Zivilpolizei werden in der Zeit des Lockdowns vermehrt Kontrollen durchführen. Die Kontrollen darf man sich in diesem Fall aber nicht wie Grenzkontrollen zu anderen Ländern vorstellen. Viel eher werden hier stichprobenartige Kontrollen an den Hauptrouten durchgeführt. Zudem soll es auch lokale Schwerpunktkontrollen an den Verkehrsknotenpunkten geben. "Unterstützung kommt von der Autobahnpolizei und auch von Zivilstreifen", hieß es am Dienstag.

Bei etwaigen Verstößen kann es Strafen von mehreren Hundert Euro geben. Auch Anzeigen um die Tausend Euro herum seien möglich.

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