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Polizei warnt vor verbotenen Halloween-Streichen

Halloween ruft die Polizei auf den Plan, ob verkleidet oder echt. Letztere warnt nun vor verbotenen Streichen, die drastische Folgen haben können.

Leo Stempfl
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Die Polizei veröffentlicht eine Liste mit Streichen, die strafrechtliche Folgen haben können.
Die Polizei veröffentlicht eine Liste mit Streichen, die strafrechtliche Folgen haben können.
Getty Images/iStockphoto

Am Sonntag ist Halloween. Mit Temperaturen im zweistelligen Bereich und bestem Wetter steht einem ausgelassenen Fest eigentlich nichts im Weg. Allzu ausgelassen sollte es dann aber doch nicht werden, wie die Vorarlberger Polizei nun per Aussendung warnt. Eltern sollen mit ihren Kindern klärende Gespräche führen.

Bei einem aus Amerika übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Abend des 31. Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Worten "Süßes oder Saures" vor die Wahl zwischen einem bösen Streich oder einer süßen Spende. Doch die Polizei warnt: nicht alles, was ein "harmloser Streich" sein soll, ist auch erlaubt.

Verstärkte Streifen

Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, stellen Straftaten dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei wird zu diesen Zeiten auch verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten.

Auch wenn Kinder oder Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an die zuständige Jugendwohlfahrt.

Ausgangsverbote

Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigten, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen: "Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals harmlose 'Streiche' gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. Erklären Sie ihnen den besten Weg für ihre 'Halloween-Tour'. Sinnvoll ist es, sich mit den Kindern zu überlegen, wann sie mit wem bis wann unterwegs sein dürfen und was erlaubt ist und was nicht."

So soll man sich darüber erkundigen, wie lange sich Kinder in der Nacht auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen. Diese Vorgaben sind abhängig von dem Jugendschutzgesetz des Bundeslandes, in dem man sich aufhält.

Liste mit Straftaten
– Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
– Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
– Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.
– Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
– Das Zerstören von Blumenbeeten.
– Das Auskippen von Mülltonnen.
– Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
– Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
– Lärmbelästigungen.

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