Oberösterreich

Polizeiauto angezündet: 18 Monate Haft für Anstifter

Im Vorjahr brannte in Linz ein Polizeiauto. Als mutmaßliche Täter wurde bald eine Jugendbande ausgeforscht. Der Kopf der Gruppe stand nun vor Gericht.

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Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
W.M.

Via Social Media soll der Angeklagte (20) Jugendliche am 14. November dazu ermuntert haben, etwas gegen die Polizei zu tun und ein Polizeiauto in Linz Ebelsberg anzuzünden. Und wenig später geschah es wirklich: In den Abendstunden wurde ein Funkwagen der Polizei Ebelsberg mit Benzin übergossen, angezündet und dadurch komplett zerstört.

Die Täter wurden rasch gefasst. Hintergrund dürfte seine Unzufriedenheit mit den Corona-Maßnahmen der Regierung gewesen sein. Nun stand auch jener Mann vor Gericht, der die jungen Burschen laut Staatsanwaltschaft angestiftet haben soll.

Er will mit den Vorwürfen allerdings "nichts zu tun" haben. Lediglich den zusätzlichen Vorwurf, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, räumte er ein. Trotz Waffenverbot besaß er zum Zeitpunkt seiner Festnahme ein Samuraischwert, für ihn allerdings nur ein Dekogegenstand.

Staatsanwaltschaft: "Perfide" Tat

Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders, beschuldigt ihn, die Tat "perfide" geplant zu haben. Der mutmaßliche Tathergang: Eine Gruppe der Bande hatte für die Polizisten einen "Hinterhalt" geplant, eine andere ein Polizeiauto mit Benzin übergossen und angezündet, schilderte der Staatsanwalt.

In Linz-Ebelsberg wurde ein Polizeiauto angezündet.
In Linz-Ebelsberg wurde ein Polizeiauto angezündet.
Leserreporterin

Im Vorfeld habe der Angeklagte die Jugendlichen am 14. November beim Gassi gehen mit seinem Hund getroffen und kurz mit ihnen gesprochen, "damit nichts Schlimmes passiert". Dann sei er wieder nach Hause gegangen. Er gab allerdings zu, danach via Social Media "Ebelsberg 18 Uhr" gepostet zu haben.

Zeugen eingeschüchtert

Sein Anwalt meinte, "aus dem Posting abzuleiten, mein Mandat ist der Rädelsführer, ist etwas dünn". Es gebe "keine einzige Schilderung, aus der hervorgehe, was konkret mein Mandant tatsächlich gemacht hat". Der Staatsanwalt schilderte allerdings, dass es eingeschüchterte Zeugen gäbe, die schweigen. So habe ein geladener Zeuge Mittwochfrüh sein Erscheinen bei dem Prozess abgesagt.

Das Urteil kam dann am späten Abend: Der Angeklagte wurde zu  18 Monaten Haft, sechs davon allerdings bedingt, verurteilt. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist schon rechtskräftig.

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