Wegen einer Namensgleichheit kam es im Polizeianhaltezentrum Linz im September 2025 zu einer folgenschweren Verwechslung: Ein Beamter entließ versehentlich den falschen Häftling. Der Fehler passierte, weil der Polizist nur Vor- und Nachname verglich, aber das Geburtsdatum übersah.
Nach dem Vorfall wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dabei stellte sich heraus, dass er auch in anderen Fällen nicht nach Vorschrift handelte. Unter anderem hatte er ohne dienstlichen Grund zweimal Kennzeichenabfragen im Behördensystem durchgeführt.
Wie krone.at berichtet, zeigte sich der Polizist bei der Verhandlung im März vor der Disziplinarkommission geständig. Er erklärte, die Kennzeichenabfragen habe er für seine Freundin nach einem Verkehrsunfall getätigt, um an Versicherungsdaten zu gelangen. Die Verwechslung des Häftlings tue ihm nach wie vor leid.
Die Disziplinarkommission wertete den Vorfall als mehrere, teils schwere Dienstpflichtverletzungen. Der Beamte wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro sowie zur Zahlung von 500 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil wurde erst jetzt öffentlich bekannt.