Nervenaufreibender Einsatz in Ottakring: Mehrere Polizeibeamte hämmerten im Jahr 2023 an die Tür von Kevin A.(30) und wollten sich Zutritt verschaffen. Im Inneren der Wohnung befand sich der junge Mann in psychischer Ausnahmesituation. "Er hat gedroht, aus dem Fenster zu springen", soll einer der Polizisten später seinem Anwalt geschildert haben.
"Kevin war damals selbstgefährdend. Ich habe sofort die Rettung gerufen", erinnert sich seine Freundin Maria. Um mit den Beamten zu sprechen, öffnete der Wiener kurz die Tür, schlug sie dann aber rasch wieder zu, ein Polizist drückte sie auf, tat sich dabei weh. Durch den Einsatz rettete der Beamte zwar das Leben des Wieners, doch im Nachgang sollten sich daraus noch einige Probleme für A. ergeben.
Am 9. April 2026 – drei Jahre später – flatterte plötzlich eine Klage samt Rechnung über rund 10.000 Euro in Kevins Wohnung. Die Freundin des 30-Jährigen zeigt sich entsetzt.
"Er hat die Strafe bisher nicht gezahlt. Eigentlich ist es unglaublich, dass dieser Brief überhaupt zu ihm in die Wohnung kommt", sagte Maria. Kevin A. steht unter Sachwalterschaft. Warum er nun, drei Jahre nach dem Vorfall, eine derart hohe Geldsumme zahlen soll, kann die Wienerin nicht nachvollziehen.
"Mein Mandant litt nach dem Einsatz noch lange an einer Verletzung", erklärt der vom Beamten beauftragte Jurist gegenüber "Heute". Nun soll der Ottakringer eine saftige Rechnung von rund 10.000 Euro begleichen.
Der Geldbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Für die spezielle Minderung der Erwerbsfähigkeit durch den Dienstunfall fallen 1.181 Euro an, Schadenersatz beträgt 5.400 Euro. Hinzu kommen 625 Euro an Heilmittelkosten sowie 100 Euro an Nebenspesen. Auch 1.899 Euro an Zusatzgebühren sowie rund 800 Euro an Zinsen kommen dazu. "Bis zur Zahlung entstehen für jeden weiteren Tag zusätzlich 0,8007 Euro an Zinsen", heißt es außerdem am Ende der Klageschrift.
Der Anwalt des Polizisten erklärte im "Heute"-Talk: "Da kein Strafverfahren eingeleitet wurde, wo wir uns als Privatbeteiligte anschließen konnten, mussten wir jetzt selbst klagen". Prinzipiell habe der Polizist in diesem Fall die Möglichkeit auf eine Bevorschussung vom Staat.
Das Land Österreich würde die dem Beamten zustehende Entschädigung vorübergehend auszahlen, sich das Geld später vom Verantwortlichen zurückholen. Das geht laut Anwalt allerding nur dann, wenn auch ein Urteil vorliegt. "Wir mussten also klagen. Was nun im weiteren Verlauf passiert, wird sich ein Gericht ansehen", so der Jurist abschließend.