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Porno-Star Natalie Hot darf zu Hause nicht mehr stöh...

Heute Redaktion
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Das deutsche Porno-Sternchen Natalie Hot hat einen ebenso aufsehenerregenden wie skurrilen Prozess verloren: Das Gericht verbot der 24-Jährigen, sich in den eigenen vier Wänden professionell auszuziehen und laut zu stöhnen. Die Anrainer hatten geklagt.

Das deutsche hat einen ebenso aufsehenerregenden wie skurrilen Prozess verloren: Das Gericht verbot der 24-Jährigen, sich in den eigenen vier Wänden professionell auszuziehen und laut zu stöhnen. Die Anrainer hatten geklagt.

Natalie Hot dreht nicht nur Pornos sondern verdient sich ihren Lebensunterhalt auch als Webcam-Girl. Dabei strippt sie in ihren eigenen vier Wänden in der bayrischen 6.000-Einwohner-Gemeinde Ampfing für Internet-Nutzer. Die Anrainer zeigten sich nicht besonders erfreut von der pikanten Arbeit und erstatteten Anzeige.

Berufsverbot in den eigenen vier Wänden

Das Gericht gab den prüden Einwohnern nun recht und verdonnerte das Webcam-Girl dazu, ihren Broterwerb in den eigenen vier Wänden einzustellen. Die Begründung: Das Gewerbe widerspreche dem Baurecht, da die Wohnung der 24-Jährigen aufgrund der Bauordnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden könne.

Der Antrag der 24-Jährigen und ihres Ehemanns und Managers, ein Zimmer umwidmen zu können, wurde abgelehnt. Weil ihr Gewerbe "eine gewisse Außenwirkung" habe, könnte die beantragte Nutzungsänderung "auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden." Vergleichbare Ausnahmegenehmigungen für andere Gewerbe im Wohngebiet seien damit nicht vergleichbar.

Umzug nach Mallorca

Natalie Hots Ehemann sagte nach dem Urteil, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu kostspielig. Stattdessen wird das Paar wahrscheinlich nach Mallorca übersiedeln. "Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht", sagte Christian Lehle verbittert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.