Oberösterreich

Prozess gegen Ernst August – jetzt ist das Urteil da

Ernst August von Hannover stand am Dienstag in Wels vor Gericht. Das Urteil: Zehn Monate bedingt und zahlreiche Weisungen. Nicht rechtskräftig.

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Der Prinz am Dienstag in der Früh im Landesgericht Wels.
Der Prinz am Dienstag in der Früh im Landesgericht Wels.
fotokerschi.at

Am späten Nachmittag gab das Gericht das (nicht rechtskräftige) Urteil bekannt: Ernst August wurde zu zehn Monaten bedingt verurteilt, hinzu kamen zahlreiche Weisungen. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn zwar entschuldigt, aber dennoch auf "nicht schuldig" plädiert. Zum Prozessauftakt hatte Ernst August ein Statement verlesen: "Ich möchte mich für alles ent­schuldigen. Ich übernehme die Verantwortung und bin bereit, für die Schäden aufzu­kommen. An wesentliche Tei­le des Geschehens kann ich mich nicht erinnern", hieß es darin laut "Bild".

Er könne sich auch nicht verteidigen, "weil ich meine Krankengeschichte vor den Medienvertretern nicht öffentlich machen will", hieß es weiter. Ausschlaggebend für den Prozess waren mehrere teils gewalttätige Vorfälle. Mitte Juli 2020 rief Ernst August dem Protokoll nach erst die Polizei zu seinem Anwesen in Almtal, da ihn angeblich sein Hausverwalter durch unterlassene Hilfeleistung umbringen wolle. Als die Beamten eintrafen, soll Ernst August sie mit einem Messerschleifer angegriffen und ihnen mit dem "Um­bringen, Hinrichten und Ver­stümmeln" ihrer Familien gedroht haben.

Massive Drohung: "Die Hoden wegschießen"

Wenig später soll die Polizei versucht haben, ein Waffenverbot gegen Ernst August auszusprechen, woraufhin er ihnen gedroht habe, ihnen "die Hoden wegzuschießen". Ernst August selbst beklagte sich nach dem Einsatz mehrmals über Polizeigewalt und wollte deswegen wenige Tage später Anzeige auf einer Polizeistation erstatten. Am Rückweg geriet er offenbar in seinem Taxi in eine Polizeikontrolle – und drohte mit einem Baseballschläger neben sich einer Polizistin laut Anklage damit, ihr die "Fresse zu polieren".

Kein Alkohol und muss sich neue Wohnung suchen

Im September 2020 dann die Eskalation: Mitten in der Nacht nach 3 Uhr soll Ernst August seine Haushälterin angerufen und ihr gedroht haben, dass sie innerhalb weniger Stunden aus seinem Anwesen verschwinden solle, sonst würde er ihr einen Schlägertrupp vorbeischicken. Dann soll er mit einem Verkehrsschild eine Fensterscheibe eingeschlagen haben. Die Polizei nahm Ernst August danach fest, zwei Tage später wurde er wieder enthaftet.

Zu seiner nicht rechtskräftigen Verurteilung von zehn Monaten bedingter Haft verhängte das Gericht zahlreiche Auflagen: Ernst August dürfe keinen Alkohol mehr trinken, eine Psychotherapie absolvieren, muss sich einen anderen Wohnsitz als das Anwesen Auerbach suchen, darf sich einigen Gebäuden der Cumberland Stiftung nicht mehr nähern – und darf auch keinen Kontakt zum Verwalterpaar der genannten Gebäude aufnehmen. "Unmöglich", soll Ernst August das Urteil bezeichnet haben, er lebe seit 50 Jahren auf dem Anwesen. 

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