Das Oberlandesgericht Dresden hat das Hauptverfahren gegen die rechtsextreme Gruppe "Sächsische Separatisten" eröffnet. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass alle acht Angeklagten weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen. Das teilte das OLG am Montag in Dresden mit. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, ein hochverräterisches Vorhaben vorbereitet und noch weitere Straftaten begangen zu haben. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Laut Bundesanwaltschaft wurde die militante Gruppe Anfang Februar 2020 gegründet. Die zuletzt rund 20 Mitglieder lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab. Ihre Ideologie war von "rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen" geprägt.
Die Mitglieder sollen geglaubt haben, dass Deutschland vor dem Zusammenbruch steht. Auf diesen "Tag X" bereiteten sie sich laut Anklage vor – mit Schießübungen und paramilitärischem Training. Dabei wurde zum Beispiel der Häuserkampf geübt oder auch Nacht- und Gewaltmärsche durchgeführt. Die Angeklagten sollen geplant haben, nach dem erwarteten Zusammenbruch Gebiete in Sachsen zu erobern und dort einen eigenen Staat nach nationalsozialistischer Ideologie zu errichten.
Vertreter der bestehenden staatlichen Ordnung sollten getötet werden. Unerwünschte Gruppen wie Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner hätten durch "ethnische Säuberungen" aus der Region "entfernt" werden sollen. Die Gruppe soll sich Messer, Macheten, Munition, Gefechtshelme und weitere Ausrüstung besorgt haben.
Bekannt wurde die Gruppe im November 2024, als sie bei einer Razzia zerschlagen wurde. Damals wurden auch die jetzt Angeklagten festgenommen. Drei von ihnen waren zuvor lokalpolitisch bei der AfD aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die Partei sie aus.