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FPÖ blitzt mit Klage gegen die Republik ab

Im Wiener Justizpalast hat heute der von der FPÖ angestrengte Prozess gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 stattgefunden.

Heute Redaktion
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Am Freitag hat am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der Prozess der FPÖ gegen die Republik stattgefunden. Lange dauerte die Verhandlung aber nicht: Richterin Margit Schaller urteilte gleich zu Beginn, dass kein Anspruch auf Schadenersatz gegeben ist.

Erst in einem zweiten Schritt sollte über die Höhe der Schadenersatzforderung entschieden werden – das ist nun hinfällig.

Die Bundespartei und ihre neun Landesparteien forderten 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die zusätzlichen Wahlkampfkosten, die durch die Wiederholung und dann Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Oktober bzw. Dezember 2016 entstanden seien.

Rückblick: Darum wurde die Wahl verschoben

Im April 2016 traten die anfangs sechs Kandidaten erstmals gegeneinander an. Bei der darauffolgenden Stichwahl im Mai zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) ging der Ex-Grüne mit einem hauchdünnen Vorsprung als Sieger hervor.

Allerdings: Der Verfassungsgerichtshof ließ das Ergebnis noch vor Wahlschluss aufheben, nachdem Heinz-Christian Strache dieses anfechten ließ. Ergebnisse seien zu früh veröffentlicht worden und es habe Verstöße gegen das Wahlgesetz, insbesondere bei den entscheidenden Briefwahl-Stimmen gegeben. Obwohl sich diese Vorwürfe nicht bestätigen ließen, musste erneut gewählt werden.

Die Wiederholung der Stichwahl, die am 2. Oktober über die Bühne hätte gehen sollen, musste um mehr als zwei Monate auf Anfang Dezember verschoben werden, nachdem Probleme mit dem Kleber der Wahlkartenkuverts aufgetreten waren. Mehr als ein halbes Jahr nach dem ersten Urnengang hatte Österreich dann endlich einen neuen Bundespräsidenten. Van der Bellen konnte die Marathon-Wahl mit 53,79 Prozent der Stimmen für sich entscheiden.

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