Coronavirus

Quarantäne-Aus – Infizierte können jetzt arbeiten gehen

Der Entwurf für die neue Corona-Verordnung ist da - und bringt einen echten Quarantäne-Hammer. Denn jetzt dürfen Infizierte sogar arbeiten gehen.

Nikolaus Pichler
Mit Maske dürfen Infizierte jetzt sogar ins Büro (Symbolbild).
Mit Maske dürfen Infizierte jetzt sogar ins Büro (Symbolbild).
Getty Images

Die Corona-Quarantäne fällt wie erwartet. Das geht aus einem Verordnungstext hervor, der am späteren Nachmittag der Öffentlichkeit präsentiert werden soll und "Heute" vorliegt. Geht es nach dem Entwurf, fällt die Quarantäne. Stattdessen kommt eine Verkehrsbeschränkung. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs. Zu Hause bleiben müssen Infizierte jedoch, wenn sie sich krank fühlen.

Das gilt auch für das Berufsleben. Arbeiten mit positivem Test ist künftig - konkret ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August - wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Dis gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Das ist die Ausnahme für den Arbeitsplatz

Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt.

Dann gilt die Verkehrsbeschränkung

Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

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    DRAGAN TATIC / APA / picturedesk.com

    Diese Maßnahmen gelten bisher

    Aktuell sehen die Regeln Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.

    Präsentiert wird die Verordnung offiziell am Nachmittag in einer Pressekonferenz von Sozial- und Arbeitsminister Johannes Rauch (Grüne).

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