Coronavirus

Quarantäne für Einreisende nur unter einer Bedingung

Der Sommerurlaub soll in diesem Jahr möglich sein. Für Reisende aus dem Ausland könnte es allerdings in einem Fall zur Quarantänepflicht kommen. 

Michael Rauhofer-Redl
Teilen
Der Flughafen Wien-Schwechat
Der Flughafen Wien-Schwechat
picturedesk.com (Symbolbild)

Österreich sperrt auf. Auch für den Tourismus ist somit wieder Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Unter Einhaltung der drei "Gs" – geimpft, getestet oder genesen – wird der diesjährige Sommerurlaub, auch im Ausland, möglich sein. Wer geimpft (22 Tage nach dem Erststich), getestet (je nach Testart zwischen 24 und 72 Stunden) oder genesen (bis sechs Monate nach der Diagnose) ist, hat einen grünen Status, der die Rückkehr zum öffentlichen Leben ermöglicht. 

Für Rückkehrer oder Einreisende nach Österreich gelten dann folgende regionale Unterscheidungen. Grundlage für die Bewertung ist die sogenannte ECDC-Karte, die bestimmt, in welcher Farbe Länder und Regionen eingeteilt sind.  Für Länder , die "grün", "gelb" oder "orange" sind wird es eine freie Einreise geben. 

Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist Quarantäne verpflichtend

Aus "roten" Ländern  Einreisende dürfen nur dann ohne Quarantäne einreisen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Für Einreisende aus "dunkelroten" Ländern gelten die schärfsten Regeln. Sie müssen jedenfalls für fünf Tage in Quarantäne, auch wenn sie einen "grünen Status" den sie durch die einzelnen Formen der "3-G-Regeln"  erwerben können, vorweisen. Nach fünf Tagen kann man sich dann freitesten. 

In einem Schreiben, das an Medienvertreter erging, wird zudem festgehalten, dass die gängigen Ausnahmeregelungen für Pendler bestehen bleiben werden. 

1/7
Gehe zur Galerie
    Die Bundesregierung verkündet Öffnungsschritte ab 19. Mai.
    Die Bundesregierung verkündet Öffnungsschritte ab 19. Mai.
    picturedesk.com