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Quarantänepflicht? So kompliziert bleibt das Reisen

Österreich hebt ab 19. Mai die Quarantänepflicht für viele Länder auf, in vielen Ländern gibt es aber nach wie vor Einreisebeschränkungen.

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Das Einreisen wird einfacher – das Verreisen bleibt aber kompliziert.
Das Einreisen wird einfacher – das Verreisen bleibt aber kompliziert.
picturedesk.com (Symbolbild)

Ab 19. Mai lockert Österreich die Einreisebeschränkungen für viele EU-Länder. Zu Pfingsten können damit ausländische Gäste leichter nach Österreich kommen, aber auch für Österreicher wird das Verreisen durch den Wegfall der Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus den meisten EU-Länder einfacher. Allerdings bestehen in vielen Ländern weiterhin unterschiedlich strenge Einreisebeschränkungen für Österreicher. Das Reisen bleibt damit vorerst weiter ziemlich kompliziert.

Österreich orientiert sich bei seinen Einreiseregeln an der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC. Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, soll die Einreise ab 19. Mai auflagenfrei möglich sein. Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht künftig ein negativer Coronatest oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Corona-Infektion. Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise mit einem Freitesten ab dem fünften Tag weiter bestehen. Ob bei der Einstufung wie die EU-Gesundheitsagentur nach Regionen unterscheiden wird, ist noch nicht klar.

Quarantäne oder keine Quarantäne?

Auflagenfrei einreisen kann man dadurch aus jetziger Sicht ab dem 19. Mai aus Finnland, Island, Portugal und Malta. Wegfallen dürften außerdem die derzeit geltende Quarantänepflicht für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, die Slowakei und Tschechien. Bei der Einreise aus diesen Ländern reicht dann ein negativer Coronatest oder ein Nachweis für Geimpfte und Genesene. Weiterhin in Quarantäne muss man voraussichtlich auch nach dem 19. Mai nach der Einreise/Rückkehr aus Frankreich, Kroatien, Litauen, Niederlande, Polen, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. Hier liegt die 14-Tage-Inzidenz in einigen Regionen oder landesweit bei mehr als 500.

Zu beachten gilt beim Verreisen aber, dass es umgekehrt auch weiterhin Einreisebeschränkungen in zahlreichen Ländern gibt. In den meisten Ländern gilt für Personen, die aus Österreich einreisen, die Auflagen eines negativen Coronatests und in mehren Ländern auch eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise. Einige Länder erlauben Einreisen für Touristen noch gar nicht. Nur in einigen wenigen Länder gibt es bisher Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. Ein Überblick über die derzeit geltenden Bestimmungen in den europäischen Ländern:

Auflagenfreie Einreisen für Österreicher

Albanien, Luxemburg (nur bei Einreise über den Landweg) und Nordmazedonien

Testpflicht ohne zusätzliche verpflichtende Quarantäne

Andorra (bei Aufenthalt von drei Tagen oder mehr), Bosnien-Herzegowina, Bulgarien (Test, nachgewiesene überstandene Infektion oder vollständige Impfung), Frankreich, Griechenland (PCR-Test oder Impfzertifikat - 14 Tage nach der vollständigen Impfung), Kosovo, Kroatien (Test oder Nachweis über durchgemachte Infektion oder 1. Impfdosis vor mindestens 14 Tagen), Luxemburg (bei Einreise per Flugzeug), Malta, Monaco, Montenegro (Test, Nachweis über vorhandene Antikörper oder eine vollständige Impfung vor mindestens sieben Tagen), Niederlande (Einreisende aus Österreich sind derzeit dringend angehalten, sich für zehn Tage in Heimquarantäne zu begeben. Dieses Gebot soll voraussichtlich ab 15. Mai in eine verpflichtende Quarantäne umgewandelt werden), Polen, Portugal (Azoren und Madeira), Schweden (siebentägige Selbstquarantäne wird empfohlen), Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Ukraine, Zypern (bei der Ankunft kann nach dem Zufallsprinzip ein weiterer PCR-Test angeordnet werden, bis zum Erhalt des Testergebnisses ist eine Heimquarantäne verpflichtend).

Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich

Belgien: Einreisende aus Österreich benötigen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist, und müssen eine obligatorische Quarantäne von mindestens 7 Tagen antreten.

Dänemark: Bei der Einreise ist ein negativer COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Zudem muss bei Ankunft am Flughafen ein Schnelltest und eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Eine Freitestung ist frühestens nach vier Tagen möglich.

Deutschland: Österreich gilt als Risikogebiet. Einreisende benötigen einen negativen Coronatest und müssen sich nach Einreise in ihrem Zielort für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.

Das deutsche Bundesland Bayern hat die Corona-Einreisebestimmungen inzwischen gelockert. Personen, die über einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen, dürfen nun ebenso einreisen, wie bereits Genesene. Für beide Gruppen fallen die bisherigen Test- und Quarantänebestimmungen, geht aus einer am gestrigen Donnerstag in Kraft getretenen Verordnung hervor. Bei den Geimpften wird ein in der EU zugelassener Impfstoff verlangt, und die zweite Teilimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Genesene brauchen laut bayerischer Verordnung einen Nachweis über ihre überstandene Corona-Infektion. Dieser muss auf einem PCR-Test beruhen. Der negative Test muss mindestens 28 Tage alt sein, darf zugleich aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Auch die nächtlichen Ausgangssperren zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr sowie die Kontaktbeschränkungen gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Estland: Personen, der Österreich einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen und eine zehntägige Heimquarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist frühesten nach sechs Tagen möglich. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind geimpfte oder genesene Personen.

Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97% Spezifität vorzulegen, sowie eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Zudem müssen sich Einreisende am zweiten und am achten Tag der Quarantäne (auch im Falle einer Freitestung am fünften Tag) einem Test auf eigene Kosten unterziehen.

Irland: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Zudem müssen sie eine 14-tägige Quarantäne absolvieren, ein Freitesten ist nicht möglich.

Island: Einreisen müssen sich online registrieren, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und eine fünftägige Quarantäne antreten. Zudem sind ein zweiter Test nach der Ankunft und ein dritter nach fünf Tagen verpflichtend. Ausgenommen von der Quarantäne ist, wer ein internationales Impfzertifikat oder eine Bescheinigung über eine überstandene Infektion vorlegen kann. Dennoch muss bei der Einreise ein Covid-Test durchgeführt werden.

Italien: In Italien müssen Österreicher und andere EU-Bürger derzeit noch bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen und eine verpflichtende fünftägige Quarantäne antreten. Beendet wird die Quarantäne mit einem weiteren Coronatest. Diese Einreiseregeln gelten vorläufig bis 15. Mai. Die italienische Regierung hat angekündigt, dass die Quarantänepflicht nicht verlängert werden soll.

Litauen: Einreisende müssen neben der Online-Registrierung und der Vorlage eines negativen Coronatests, der maximal 72 Stunden alt ist, auch eine zehntägige Quarantäne antreten. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Ausnahmen bestehen für vollständig Geimpfte oder Personen, die nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

Rumänien: Einreisende aus Österreich müssen zusätzlich zum negativen PCR-Test eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne antreten. Ausnahmen gelten bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden, sowie für vollständig Geimpfte.

Schweiz und Liechtenstein: Reisende aus den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg müssen einen negativen Coronatest vorlegen und eine zehntägige Quarantäne absolvieren. Ein Freitesten ist in der Schweiz frühestens ab dem siebenten Tag möglich, in Liechtenstein nicht. Für Einreisende aus anderen Bundesländern gilt dies nicht. Bei Flugreisen müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen.

Slowakei: Einreisende müssen sich verpflichtend registrieren und eine 14-tägige Heimquarantäne antreten, ein Freitesten ist frühestens am achten Tag möglich.

Weißrussland (Belarus): Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nötig sowie eine zehntägige Heimquarantäne vorgeschrieben

Einreisen aus touristischen Gründen derzeit nicht erlaubt

Finnland, Lettland, Norwegen, Portugal (Festland), Russland, Tschechien und Ungarn.

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