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Rambo-Radler fährt Bub nieder – Verfahren eingestellt

In der Wiener Donaustadt wurde vor einigen Monaten ein kleiner Bub von einem Radfahrer erfasst. Nun stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

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    Der 9-Jährige musste mit Prellungen und Kopfverletzungen ins Spital gebracht werden.
    Der 9-Jährige musste mit Prellungen und Kopfverletzungen ins Spital gebracht werden.
    Google Maps / Privat / "Heute"-Montage

    Mitte Mai kam es auf einem Spielplatz bei der Meißnergasse zu einem folgenschweren Radunfall. Ein 27-jähriger Wiener fuhr an einem  Samstagabend gegen 17.30 Uhr trotz Verbots mit seinem BMX-Rad durch einen Spielplatz. Als der Radler einen sogenannten "Wheelie" (Fahren auf dem Hinterrad) machte, erfasste er einen neunjährigen Buben. Beide gingen aufgrund des wuchtigen Aufpralls zu Boden. Das Kind erlitt bei dem Unfall einige Prellungen, Kopfverletzungen und eine Gehirnerschütterung – es wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. 

    Radfahrer entschuldigte sich

    Nach dem Vorfall beschlossen die Eltern des Buben eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erstatten. "Wir gingen zur Polizei und gaben alles zu Protokoll", erzählt der Vater, der anonym bleiben möchte. Auch der Fahrradfahrer gab in seinem Einvernehmen zu, dass er mit dem hinteren Rad durch den Spielplatz gefahren ist und so den Neunjährigen erfasst hat. Zudem habe er sich mehrmals beim Opfer entschuldigt und sich immer wieder nach seinem Gesundheitszustand erkundigt. 

    Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

    Das Verfahren wurde in weiterer Folge an die Wiener Staatsanwaltschaft weitergeleitet – und diese entschied nun vor wenigen Tagen es fallen zu lassen. "Wie kann es sein, dass ein Mann unerlaubter Weise mit dem Fahrrad durch einen Spielplatz fährt, ein Kind verletzt und dafür nicht einmal belangt wird?", ärgert sich der Vater des verletzten Buben im Gespräch mit "Heute". 

    Die Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme gegenüber "Heute" nicht erreichbar. Die Eltern des verletzten Buben werden nun allerdings zivilrechtliche Schritte gegen den Fahrradfahrer einleiten. 

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