Hedl war nach dem 344. Wiener Derby für eine Partie gesperrt worden. In einem Video war eine obszöne Geste des 23-Jährigen in Richtung des Austria-Anhangs zu sehen. Der grün-weiße Tormann hatte in der zweiten Halbzeit vor dem harten Kern der violetten Fans gespielt, dabei auch den entscheidenden Treffer zur 1:2-Pleite durch einen direkt verwandelten Freistoß von Dominik Fitz hinnehmen müssen.
Nach den Vorfällen vom davorliegenden Derby im September 2024 hatten sich beide Klubs darauf geeinigt, die nächsten vier Wiener Derbys ohne Auswärtsfans auszutragen, absolvierten auch eine gemeinsame Pressekonferenz vor dem Duell in der Generali Arena.
Für die Geste kassierte Hedl, der nach vorangegangenen Vorfällen auf Bewährung spielte, nun eine Sperre von einem Spiel, die der 23-Jährige bereits am Sonntag gegen den LASK (1:2) absaß, nachdem der Klub bereits mit einem Protest gescheitert war. Nun wollen die Hütteldorfer sogar vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht ziehen, wie Rapids Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger im "Kurier" erklärte, um den Ruf des Tormanns wiederherzustellen.
Mehr noch. Die Rapid-Vizepräsidentin und ehemalige WU-Rektorin stellte sogar die Unabhängigkeit des zuständigen Senat 1 infrage, sprach mit Blick auf die darin agierenden Personen von einer "kommunizierte spezielle Nähe zu einem Klub". Wer da gemeint ist, ist nicht schwer zu erraten, auch wenn Hanappi-Egger weder einzelne Personen, noch den Verein – die Austria – nannte.
Dass aufgrund des Videos Hedl "nicht geglaubt wurde und seine Glaubwürdigkeit angezweifelt wird", finde die Rapid-Vizepräsidentin "bedenklich". Weiters finde es Hanappi-Egger "absurd", dass ein Einspruch gegen die Strafe, wie ihn Rapid getätigt hatte, keine aufschiebende Wirkung habe und "mit Sperren in den sportlichen Wettbewerb eingegriffen wird".
Allerdings sprach Hanppi-Egger auch direkt den für Strafen zuständigen Senat 1 der Bundesliga an. "Wie oft wurden Entscheidungen vom Senat 1 später revidiert oder abgeändert?", fragte sie. Dies lasse "Zweifel an der Qualität der Entscheidungen dieses Gremiums" entstehen, man müsse "kritische Selbstreflexion" betreiben.
Der Strafsenat müsse ebenso "über jeglichen Anschein der Befangenheit erhaben sein, schon um seiner Glaubwürdigkeit willen", meinte Hanappi-Egger, die ergänzte, das Gremium müsse weiters auf die "kommunizierte spezielle Nähe zu einem Klub (...) reagieren und Vorkehrungen zur Wahrung der Unbefangenheit treffen, um Professionalität sicherzustellen."