Politik

Ab wann dein Auto und Führerschein künftig weg sind

Die Bundesregierung will im Kampf gegen Raserei und illegale Straßenrennen die Strafen weiter verschärfen. Was du jetzt genau alles wissen musst.

Ministerin Gewessler hat die neuen Pläne im Kampf gegen Raser vorgestellt.
Ministerin Gewessler hat die neuen Pläne im Kampf gegen Raser vorgestellt.
picturedesk.com/ "Heute"-Montage

Das Klimaschutzministerium wird eine Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes in Begutachtung schicken, mit der in Zukunft das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden kann. Damit folgt Österreich dem Beispiel von anderen europäischen Ländern und ermöglicht rücksichtlose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen.

Bereits im vergangenen Jahr hat die Bunderegierung mit dem ersten Raserpaket die Strafen für extremes Rasen deutlich erhöht. Nun folgt der zweite Teil des Maßnahmenpakets. Insbesondere sollen damit rücksichtlose Wiederholungstäter, die bewusst das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen, mit voller Härte bestraft werden.

Wann das Auto genau weg ist

Konkret richtet sich das aktuelle Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens der Verfall zum Tragen kommen.

Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

104 statt 30 km/h

In den vergangenen Monaten hat es in Österreich wieder zahlreiche Fälle von extremer Raserei gegeben. Dabei sind die Täter zum Beispiel mit 104 statt der erlaubten 30 km/h in Wien Penzing erwischt worden. In Niederösterreich war ein Raser mit 221 km/h unterwegs, obwohl auf der Straße nur 100 km/h erlaubt waren.

Hinweis
Im Führerscheingesetz wird zusätzlich vorgesehen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen ist. Bislang ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Straßenaufsichtsorgans.

Die Gesetzesnovelle geht nun in Begutachtung. In den kommenden sechs Wochen können Stellungnahmen zum Entwurf der unter umfangreicher Einbindung des Verfassungsdienstes erarbeitet wurde, abgegeben werden.

"Kein Verständnis für extreme Raserei"

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: "Extreme Raser gefährden auf unseren Straßen die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Mit dieser Gesetzesnovelle sorgen wir dafür, dass wir den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft abnehmen können."

"Für extreme Raserei gibt es keine Entschuldigung und kein Verständnis. Für dieses Verhalten gibt es immer nur entschlossene Konsequenzen. Und wenn andere Strafen nicht mehr wirken, dann greift der Verfall des Fahrzeugs. Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen", so Gewessler weiter.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

"Kein Kavaliersdelikt"

Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) ergänzt: "Es ist kein Kavaliersdelikt mit 140km/h durch ein Ortsgebiet zu rasen und damit -vielleicht noch im Umkreis einer Schule- im vollen Bewusstsein die Gefährdung von Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf zu nehmen. Das ist dann auch kein 'Missverständnis' mehr, sondern da wird das Auto zu Waffe."

Und weiter: "Wenn das Auto zur Waffe wird, ist es weg! Die Gefährdungen von Menschenleben durch illegale Treffen und Rennen der Roadrunner-Szene wie zum Beispiel am Kahlenberg in Wien, müssen ein Ende haben".

Die Details

➤ Wird mit technischen Hilfsmitteln festgestellt, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat, haben die Straßenaufsichtsorgane das Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.

➤ Die Behörde hat binnen zwei Wochen zu entscheiden, ob eine weitere Beschlagnahme zur Sicherung des Verfallsverfahrens erforderlich ist, wenn dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 oder 4 Führerscheingesetz (FSG) genannten Übertretungen entzogen worden ist, oder der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat.

➤ Der Verfall eines beschlagnahmten Fahrzeugs gemäß § 17 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) wird zusätzlich zu einer Geldstrafe vorgesehen, wenn das geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Das Fahrzeug wird in diesem Fall entschädigungslos verwertet.

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