Neues Gesetz kennt keine Gnade

Raser wurde um ein Haar sein Porsche weggenommen

Wahnsinnsfahrt: Ein 47-Jähriger raste betrunken mit 230 km/h in seinem Porsche durch OÖ. Er hat Glück, dass das Auto nicht beschlagnahmt wurde.

Oberösterreich Heute
Raser wurde um ein Haar sein Porsche weggenommen
Die Polizei in Oberösterreich hat den Raser verfolgt und schließlich gefasst. Wäre der Mann ein paar Stunden später unterwegs gewesen, hätte er seinen Wagen wohl vorerst verloren.
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Es eine wahre Wahnsinnfahrt, die ein 47-Jähriger aus Oberösterreich am Donnerstag in den frühen Morgenstunden hinlegte. Der Lenker fiel gegen 5.30 Uhr in der Früh einer Zivilstreife auf der S10 auf. Der Lenker beschleunigte dort mit seinem Porsche plötzlich auf 230 km/h, erlaubt sind auf Schnellstraßen höchstens 130 km/h.

Damit überschritt der Fahrer die höchst zulässige Geschwindigkeit um rund 100 km/h. Bei der Ausfahrt Freistadt Süd fuhr der Mann ab auf die Walchshofer Landesstraße. Dort ist eine 50er bzw. 70er-Zone, in der der Raser aber teilweise doppelt so schnell unterwegs war, also erneut eine Überschreitung von bis zu 70 km/h.

"Zudem gefährdete er durch seine Fahrweise einige entgegenkommende Autofahrer", schreibt die Polizei in ihrem Bericht. Das Zivilstreifenfahrzeug versuchte mit Blaulicht und Sirenen, dem Mann zu folgen. Sie konnte ihn aber nicht zum Anhalten bewegen.

"Auf Grund der massiven Geschwindigkeit des PS-starken Fahrzeuges verlor ihn die Zivilstreife in einem Ortsgebiet aus den Augen", berichtet die Exekutive. Nach kurzer Fahndung wurde der Lenker in Freistadt geschnappt. Er hatte Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung, verweigerte eine klinische Untersuchung. Der Alkotest war positiv. Wegen insgesamt 24 Vergehen (!) wird der Mann angezeigt, ein Delikt davon ist strafrechtlich relevant. Der Schein wurde dem Mann abgenommen. 

Nach kurzer Fahndung trafen sie den 47-jährigen Lenker aus dem Bezirk Freistadt an. Ein Alkotest ergab eine Alkoholisierung. Zudem stellten die Beamten Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung fest und forderten ihn dementsprechend zu einer klinischen Untersuchung auf, welche er jedoch verweigerte. Der Mann wird wegen 23 Verwaltungs- und einem Strafrechtsdelikt zur Anzeige gebracht. Der Führerschein wurde ihm abgenommen.

Dabei hatte der Mann Glück, dass sein PS-starker Porsche nicht gleich beschlagnahmt wurde. Wäre die Wahnsinnsfahrt 19 Stunden später passiert, wäre das Auto jetzt wohl eingezogen worden.

Denn wie berichtet trat ja am 1. März 2024 tritt nun die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Und die hat es für Bleifüße ordentlich in sich. Leonore Gewesslers Raser-Pläne sehen vor, dass bei "extremsten Geschwindigkeitsübertretungen" künftig die Tatvehikel beschlagnahmt werden können. Konkret heißt das: Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 km/h außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen nun möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.

Fix beschlagnahmt wird der Wagen, wenn:

  • dem Lenker in den letzten vier Jahren wegen einschlägiger Vergehen schon einmal der Führerschein entzogen wurde, oder...
  • die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h außerhalb überschritten wurde.

Heißt im Klartext: Der rücksichtslose Mühlviertler Porsche-Raser wäre seinen Schein sofort los gewesen. Und der Porsche hätte sicher einiges an Geld für die allgemeine Straßensicherheit in die Staatskassen gespült... 

Denn 70 Prozent des Erlöses aus den Versteigerungen beschlagnahmter Autos fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu, der Rest geht an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Behörde im jeweiligen Strafverfahren zu tragen hatte.

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    Screenshot ORF

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 47-jähriger Mann aus Oberösterreich wurde betrunken mit 230 km/h in seinem Porsche erwischt, was eine Geschwindigkeitsüberschreitung von rund 100 km/h darstellt
    • Er wurde angezeigt und sein Führerschein wurde eingezogen, jedoch hatte er Glück, dass sein Auto nicht beschlagnahmt wurde, da ab März 2024 die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, die die Beschlagnahme von Fahrzeugen bei "extremster Geschwindigkeitsübertretung" ermöglicht
    red
    Akt.