Politik

Jeder Österreicher bekommt jetzt Post vom Hausarzt

Die Regierung will die Corona-Regeln komplett umbauen und neben der Impfung nun auch vermehrt auf Medikamente gegen Covid-19 setzen.

Roman Palman
Die Hausärzte sollen ihre Patienten über Covid-19-Medikamente aufklären.
Die Hausärzte sollen ihre Patienten über Covid-19-Medikamente aufklären.
Getty Images/iStockphoto

Fieberhaft arbeitet die Regierung an der Verordnung zum Quarantäne-Aus, das Dienstagnachmittag nun offiziell gemacht wird. Zusätzlich haben Türkis-Grün am Montag den Variantenmanagement-Plan ausgepackt, der die künftigen Corona-Regeln für vier verschiedene Pandemie-Szenarien vorgeben soll – im schlimmsten Fall drohen wieder Lockdowns.

Dazu will Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) auch die Nutzung von Medikamenten im Kampf gegen Covid-19 weiter fördern. Während diese in Wien bereits großflächig zur Anwendung kommen, hinken die anderen Bundesländer da noch merklich hinterher. Bei der gemeinsamen Sitzung mit den Gesundheitslandesräten am Dienstag ging es deshalb auch um dieses Thema.

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    Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ/1.v.l.), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP/Mitte), Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne/1.v.r.), weitere Mitglieder der Bundesregierung und die Landeshauptleute beraten am Montag, 25. Juli 2022 über ein Ende der Quarantäne für Coronainfizierte.
    Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ/1.v.l.), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP/Mitte), Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne/1.v.r.), weitere Mitglieder der Bundesregierung und die Landeshauptleute beraten am Montag, 25. Juli 2022 über ein Ende der Quarantäne für Coronainfizierte.
    DRAGAN TATIC / APA / picturedesk.com

    Wie "Heute" erfuhr, legte Rauch dabei bereits einen Plan vor, der die Medikamentenabgabe erhöhen soll. Dazu spannt der Pandemie-Wächter nun die Hausärzte ein. Jeder Mediziner soll seinen Patienten nun eine Postkarte schicken. Der Inhalt sinngemäß: "Wenn ihr Symptome habt, wenn ihr positiv seid, meldet euch bei uns, wir haben da ein Medikament".

    Dieses Vorgehen soll bereits mit der Ärztekammer abgestimmt sein. Bis 15. August sollen die Postkarten bereits verschickt sein.

    Das sind die neuen Corona-Regeln

    Dienstagnachmittag wollen Rauch und Arbeits-/Wirtschaftsminister Martin Kocher (VP) dann die Details ihrer neuen Maßnahmenrichtung vorgeben. "Heute" berichtet bereits über den neuen Entwurf, der beim Sommerministerrat im Wienerwald am Mittwoch beschlossen werden soll. Die Kernpunkte:

    Wer laut Corona-Test positiv ist und das Virus in sich trägt, kann trotzdem die eigenen vier Wände verlassen, wenn er oder sie sich "nicht krank" fühle. Auch die Maske muss dann überraschenderweise nicht überall getragen werden, im Freien und mit Sicherheitsabstand von zwei Metern soll es auch keine FFP2-Pflicht geben.

    Für Infizierte wird es laut dem Entwurf Betretungsverbote für kritische Bereiche geben, aber ebenfalls nicht für alle, Beschäftigte sollen auch Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Maske betreten dürfen. Genannt werden dabei etwa Spitäler, Alten- und Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Kinderbetreuungsstätten, Volksschulen und Horte. Das bedeutet auch gleichzeitig: Arbeiten wird auch infiziert erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.

    Die Regeln sollen laut dem Entwurf bereits am 1. August in Kraft treten.

    Gastro-Besuch erlaubt, Essen aber nicht

    Infizierte wiederum müssen zu Hause oder im eigenen Auto keine Maske tragen, wenn sie mit Personen desselben Haushalts unterwegs sind oder zusammenkommen. Maske gilt wiederum für bei Kontakt mit haushaltsfremden Personen, in der Gastro oder in Schwimmbädern, wo nun Infizierte auch hindürfen.

    Heißt dann auch gleich: Infizierte dürfen ins Wirtshaus, aber dort nichts essen oder trinken, dann dazu müsste ja die Maske abgelegt werden. Neu ist auch, dass die neuen Corona-Regeln, auch "Verkehrsbeschränkungen" genannt, bereits ab einem positiven Antigen-Test und nicht erst bei einem positiven PCR-Test gelten. Wie bei der Quarantäne bisher gilt übrigens auch für die Verkehrsbeschränkungen: Sie bleiben jeweils für zehn Tage aufrecht, nach fünf kann man sich daraus freitesten.

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