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Rauchfangkehrer nicht mehr ortsgebunden

Mit der neuen Rauchfangkehrer-Novelle, die an EU-Regeln angepasst wird, soll mehr Wettbewerb in die heimischen Kamine einziehen.

Heute Redaktion
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Die Novelle sieht vor, dass künftig zwischen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag (z.B. feuerpolizeiliche Überprüfungen) und sonstigen Tätigkeiten der Rauchfangkehrer unterschieden wird.

Für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten bleiben Niederlassungspflicht, Beschränkung auf Kehrgebiete und Bedarfsprüfung bestehen. Rauchfangkehrer, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten durchführen, sollen zur eindeutigen Unterscheidbarkeit für Konsumenten die Bezeichnung "öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer" führen dürfen.

Gebietsschutz fällt weg

Für die übrigen Tätigkeiten wie wartungsbedingtes Kehren oder Abgasmessungen fällt der Gebietsschutz weg. Dadurch können künftig sowohl grenzüberschreitende Dienstleister als auch Unternehmer mit einem Standort in Österreich diese Tätigkeiten leichter erbringen, heißt es aus dem für die Gewerbeordnung zuständigen Wirtschaftsministerium.

Die in Zukunft größere Anzahl an potenziellen Anbietern soll den Konsumenten eine größere Auswahlmöglichkeit bieten und dadurch den Wettbewerb ankurbeln.

Ob mit der Novelle alle Bedenken der Höchstrichter ausgeräumt sind, ist unklar. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hatte im Vorjahr die Frage, ob der Gebietsschutz der Rauchfangkehrer zulässig ist, den EU-Richtern in Luxemburg vorgelegt.