Politik
Rauchverbot fix! Gericht lehnt Shisha-Klagen ab
Das dürfte der Todesstoß für viele Shisha-Bars sein: Der Verfassungsgerichtshof schmettert zwei Beschwerden ab.
Zuerst wies der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde der Disco- und Club-Betreiber zurück, nun auch die zwei Anträge der Shishabar-Betreiber gegen das allgemeine Gastro-Rauchverbot. Sie hatten argumentiert, dass niemand zu einem anderen Zweck als eine Wasserpfeife zu rauchen in eine Shisha-Bar gehe und dass die Gleichbehandlung von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben unsachlich sei.
Die Begründung
Am Mittwoch hat der VfGH die Behandlung dieser Anträge abgelehnt. Wie das Höchstgericht in einer Mitteilung schreibt, wurde bereits in früheren Entscheidungen festgehalten, dass es sachlich gerechtfertigt ist, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe im Hinblick auf den Nichtraucherschutz gleich behandelt.
"Dies gilt auch für die Einbeziehung von Wasserpfeifen – und damit von Shisha-Bars – in den Anwendungsbereich des umfassenden Nichtraucherschutzes in Gastgewerbebetrieben", heißt es. "Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte ist insofern gerechtfertigt, als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden und das Rauchverbot zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig ist."
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